Die Stadt Zürich hat der Gastronomie die kostenlose Ausweitung der Boulevardfläche um maximal 30 Prozent erlaubt. Die neue Regelung gilt von Anfang Juni bis Ende August.
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Kunden sitzen auf der Terrasse eines Restaurants am Limmatquai. - dpa

Bei der Erweiterung der Boulevardgastronomie müssen die Gastwirtschaftsbetriebe allerdings die Corona-Massnahmen, öffentliche Ordnung sowie das Ruhebedürfnis der Anwohnenden berücksichtigen, wie der Zürcher Stadtrat am Mittwoch mitteilte. Dazu muss auf die Bedürfnisse der Passantinnen und Passanten geachtet werden.

Bei «berechtigten Klagen» aus der Nachbarschaft, müssen die Gastronominnen und Gastronomen die zusätzlichen Plätze umgehend wieder entfernen, wie es in der Mitteilung weiter heisst.

Zusätzlich zur Ausweitung der Boulevardgastronomie verzichtet der Stadtrat auf die Benutzungsgebühren für den öffentlichen Grund bis Ende Jahr. Bisher galt der Verzicht nur für das erste Halbjahr 2021. Auch die Kontrollgebühren für die Salonprostitution werden bis Jahresende erlassen.

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