Stadt Zürich

Schulbeginn 2020 – Kampagne abgeschlossen

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich

Zürich,

Am 17. August 2020 gingen im Kanton Zürich rund 31‘000 Kinder zum ersten Mal in den Kindergarten oder in die Schule.

Kantonspolizei Zürich
Kantonspolizei Zürich. - Kantonspolizei Zürich

Im Zeitraum vom 6. August 2020 bis 15. September 2020 machten die Zürcher Polizeikorps (Kantonspolizei Zürich, Stadtpolizei Zürich, Stadtpolizei Winterthur und Kommunalpolizeien des Kantons Zürich) auf Social Media und mit einem Radiospot sowie verkehrspolizeilichen Schwerpunktekontrollen auf den Schulbeginn 2020 aufmerksam. Ziel war es, Automobilisten, Eltern aber auch die Kinder über die Gefahren im Strassenverkehr zu informieren und dadurch eine hohe Verkehrssicherheit im Zusammenhang mit dem Schulbeginn zu gewährleisten.

Die auf der Facebook-Seite «Schulbeginn – Achtung, Kinder» (www.fb.com/SchulbeginnAchtungKinder) verbreiteten Präventionsbotschaften erreichten über hunderttausend Personen. Rund 5‘500 Teilnehmer testeten im interaktiven Onlinespiel ihre Aufmerksamkeit.

Bei unterschiedlichen Aktionen suchte die Polizei das Gespräch mit Automobilisten und Fussgängern, verteilte Give-aways mit der Kampagnenbotschaft und wies dabei auf die Gefahren im Zusammenhang mit Kindern im Strassenverkehr hin. Die Verkehrsinstruktorinnen und -Instruktoren besuchten Kindergärten und teilweise erste Klassen. Dabei übten die Kinder insbesondere das sichere Überqueren der Strasse.

132 Lenker schriftlich zur Anzeige gebracht

Bei Schwerpunktkontrollen im Umfeld von Schulhäusern und Kindergärten musste die Polizei rund 7‘800 Motorfahrzeuglenkende wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen büssen. Weitere 132 Lenker wurden schriftlich zur Anzeige gebracht.

Rund 45 Lenkerinnen und Lenker missachteten das Vortrittsrecht am Fussgängerstreifen und mussten gebüsst werden. Zirka 380 Fahrzeuglenkende liessen sich während der Fahrt durch die Bedienung des Mobiltelefons oder dergleichen ablenken und wurden gebüsst.

In 68 Fällen musste deswegen an die Untersuchungsbehörde rapportiert werden. Ebenfalls wurden Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Velofahrende belehrt oder gebüsst, welche sich nicht an die Verkehrsregeln hielten und dadurch den jüngsten Verkehrsteilnehmenden ein falsches Verhalten vorlebten. 

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