Gegen die Abstimmungszeitung zur Rosengarten-Abstimmung am 9. Februar sind drei Einsprachen eingegangen. Der Zürcher Regierungsrat ist darauf nicht eingetreten. Alle drei gingen nicht fristgerecht ein, wären aber auch bei rechtzeitigem Eingang abgewiesen worden.
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Die Rosengartenstrasse in Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Zwei Einsprachen sind inhaltlich gleich und richten sich gegen die Abstimmungsfrage zur Bewilligung des Rahmenkredits. Bemängelt wird, dass der Betrag von 1,1 Milliarden Franken nicht genannt wird. Wie der Regierungsrat am Freitag dazu mitteilte, muss bei kantonalen Kreditvorlagen der Betrag in der Abstimmungsfrage von Gesetzes wegen nicht genannt werden.

Die dritte Einsprache rügt, dass sich die Abstimmungszeitung nicht zu den Sicherheitsrisiken der geplanten Tunnelführung für normal geübte Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker äussert. Auch diese Einsprache hätte der Regierungsrat abgewiesen, selbst wenn sie rechtzeitig erhoben worden wäre, wie es in der Mitteilung heisst.

Die Abstimmungszeitung enthalte die wesentlichen Aspekte, die heute bekannt sind. Bei der Rosengarten-Vorlage handle es sich um einen politischen Grundsatzentscheid. Detailfragen, wie etwa Sicherheitsbedenken zur Tunnelführung, seien in den allfälligen nachfolgenden Projektphasen von den zuständigen Fachstellen zu klären, schreibt der Regierungsrat.

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