Im ersten legalen Puff der Schweiz heisst es «Lichterlöschen» – denn nach mehr als 25 Jahren macht das Zürcher Grossbordell «Petite Fleur» die Lichter aus.
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Das «Petit Fleure» in Zürich. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Zürcher Bordell «Petite Fleur» hat nach 25 Jahren die Tore geschlossen.
  • Valentin Landmann eröffnete es 1998 als erstes legales Laufhaus der Schweiz.
  • Der Milieuanwalt sieht die Eröffnung des «Petite Fleur» als «wichtige Pionierarbeit».
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Es war das erste legale Bordell der Schweiz – das «Petite Fleur» in Zürich-Wollishofen öffnete am 25. Februar 1998 seine Türen, nachdem die Stadt Zürich grünes Licht für den Umbau und die Umnutzung gegeben hatte.

Eine Sensation, die vom bekannten Milieuanwalt Valentin Landmann (73) medienwirksam begleitet wurde. Trotz des Widerstandes und Rekursen aus dem Quartier konnte die Eröffnung nicht verhindert werden.

Erbengemeinschaft möchte kein Bordell im Haus

Doch nun heisst es «Lichter aus» im ersten legalen Freudenhaus des Landes, denn die berühmte Institution schloss nun seine Tore.

Laut «Blick» soll das Gebäude am Mythenquai 386 verkauft werden, da der Mietvertrag mit dem schlüpfrigen Etablissement nicht verlängert wurde. Die Erbengemeinschaft, der das Haus gehört, fühlte sich damit unwohl.

Haben Sie das «Petite Fleure» in Zürich gekannt?

Das für sein Leuchtschild und seine Lage gegenüber dem Kulturzentrum Rote Fabrik bekannte Bordell hatte zunächst 30 Zimmer. Nach dem Einbau einer Bar mit Striptease-Showbühne im Jahr 1999 wurde die Zimmerzahl anschliessend auf 25 reduziert.

Schweizer Wonne nach deutschem Vorbild

Das Konzept war dabei ganz nach dem Vorbild von deutschen Laufhäusern gestaltet: Prostituierte mieteten ein Zimmer und konnten dann legal und ohne Zuhälter ihrer Arbeit nachgehen.

Trotz des revolutionären Konzepts gab es aber auch Probleme im «Petite Fleur». 2000 wurde der damalige Bordell-Betreiber wegen Verstössen gegen das Ausländergesetz verurteilt. Bei mehreren Polizeikontrollen wurden zuvor 25 Prostituierte registriert, die ohne Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen ihre Dienstleistungen anboten.

Ende der Neunzigerjahre kämpfte Valentin Landmann für die Eröffnung des «Petite Fleur», heute trauert er jedoch nicht um das Laufhaus. Zu «Blick» sagte er: «Wir haben damals gemeinsam mit den Betreibern wichtige Pionierarbeit geleistet und gezeigt, dass so ein Grosspuff legal geführt werden kann.» Die Branche habe sich seitdem weiterentwickelt – «Und das ist gut so», sagt Landmann.

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