Nachdem gewalttätigen Angriffen auf Passanten im Oktober 2018 in Zürich musste sich jetzt auch der dritte Beschuldigte vor Gericht behaupten.
Fahrzeuge der Polizei bewegen sich im Niederdorf in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Oktober 2018 war es in Zürich zu gewalttätigen Übergriffen auf Passanten gekommen.
  • Drei junge Männer wurden angeklagt, von denen zwei bereits verurteilt waren.
  • Der Dritte stand nun vor Gericht und wurde für sechs Jahre des Landes verwiesen.
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In der Nacht auf den 27. Oktober 2018 war es im Zürcher Niederdorf zu zwei gewalttätigen Angriffen gekommen. Drei junge Männer pöbelten und griffen Passanten an, wobei auch schwulenfeindliche Äusserungen fielen. Innerhalb von 15 Minuten lagen zwei Opfer bewusstlos auf den Pflastersteinen.

Zwei der Täter wurden bereits verurteilt, während der dritte, ein heute 24-jähriger Rumäne und Haupttäter, ins Ausland floh. Er kehrte jedoch freiwillig in die Schweiz zurück «um seine früheren Probleme aufzuarbeiten», so sein Verteidiger. Die «NZZ» berichtete.

Verhaftung und Vorwurf des Raubes

Der junge Mann wurde am 12. Januar 2023 verhaftet und befindet sich seit dem 21. März im vorzeitigen Strafvollzug. Im Gegensatz zu seinen Mittätern ist er wegen Raubes angeklagt.

Etwa um 4.30 Uhr morgens ereigneten sich die beiden Gewaltakte im Niederdorf. Nach einem kurzen verbalen Streit schlug der Beschuldigte einem Passanten ins Gesicht; ein Mittäter fügte einen weiteren Schlag hinzu.

In einem zweiten Fall soll der Beschuldigte zwei Männer mit schwulenfeindlichen Aussagen konfrontiert haben, bevor er sie schlug; eines dieser Opfer wurde getreten, während es am Boden lag.

Aussagen des Angeklagten

Der Angeklagte gestand den ersten Gewaltakt ein, bestritt aber jegliche Beteiligung am zweiten Fall. Er gab auch mehrere Einbrüche sowie Todesdrohungen gegen Sicherheitspersonal in einem Zug zu.

Nachdem er kürzlich Vater geworden ist, möchte er später mit seiner Familie in die Schweiz zurückkehren. Er verspricht eine straffreie Zukunft.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten – zwölf davon vollziehbar. Sein Verteidiger fordert maximal neun Monate Haft.

Schlussurteil des Bezirksgerichts

Das Bezirksgericht verurteilte den jungen Mann wegen mehrfachen Raubes sowie weiterer Vergehen zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von insgesamt 34 Monaten; zwölf davon werden vollstreckt. Er wird für sechs Jahre des Landes verwiesen.

«Es sei schon ‹eine sehr krasse Gewaltanwendung›, wenn gleich zwei Opfer bewusstlos geschlagen würden», sagte der Richter zum Verurteilten: «Mit diesem Urteil fahren Sie noch gut!»

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