Nachtruhe-Initiative als untauglich entlarvt
Das Komitee Weltoffenes Zürich begrüsst die klare Absage an die Initiative und lehnt den Gegenvorschlag als bürokratisch und irreführend ab.

Die Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (Kevu) des Zürcher Kantonsrats empfiehlt, die Flughafen-Nachtruhe-Initiative abzulehnen und unterstützt gleichzeitig einen Gegenvorschlag mit zusätzlichem Monitoring und Berichten.
Wie das Komitee Weltoffenes Zürich schreibt, begrüsst es die deutliche Ablehnung der Initiative – lehnt den Gegenvorschlag aber klar ab.
Kevu setzt das richtige Signal
«Die Kevu setzt das richtige Signal, indem sie die Nachtruhe-Initiative ablehnt. Ein fixer Betriebsschluss um 23 Uhr würde den Drehkreuzbetrieb in Zürich direkt treffen und die internationale Anbindung des Standorts schwächen», sagt Andreas Schürer, Geschäftsführer des Komitees Weltoffenes Zürich.
Die sogenannte Nachtruhe-Initiative will die heutige Betriebszeit des Flughafens Zürich um 30 Minuten kürzen und die gesetzlich vorgesehene halbe Stunde für den Verspätungsabbau zwischen 23 und 23.30 Uhr streichen.
Dies, obwohl Zürich bereits heute das strengste Regime aller europäischen Drehkreuze kennt: Die Betriebszeit dauert von 6 bis 23.30 Uhr, geplante Starts sind nur bis 22.45 Uhr, Landungen bis 22.55 Uhr möglich – die letzte halbe Stunde dient ausschliesslich dem Abbau über den Tag entstandener Verspätungen.
Es geht um die Funktionsfähigkeit des Drehkreuzes
Diese halbe Stunde ist kein «Schlupfloch», sondern ein bewusst definierter Puffer und Bestandteil der bundesrechtlich festgelegten Betriebszeit. Fiele er weg, hätte dies gravierende Folgen: Rund ein Drittel der Langstreckenverbindungen ab Zürich wäre nicht mehr rentabel, Zubringer auf der Kurz- und Mittelstrecke würden weg-fallen, die Standortqualität würde sinken, Tausende Arbeitsplätze stünden auf dem Spiel.
Eine Studie beziffert den volkswirtschaftlichen Verlust einer Verkürzung der Betriebszeiten um 30 Minuten auf rund 8000 Stellen und 1,6 Milliarden Franken Wirtschaftsleistung.
«Es geht nicht um 30 Minuten Komfortzone, sondern um die Funktionsfähigkeit des Drehkreuzes. Wer den Verspätungsabbau streicht, bestraft am Ende nicht den Flughafen, sondern die Zürcherinnen und Zürcher mit schlechterer Erreichbarkeit, tieferer Wertschöpfung und weniger Jobs», betont Andreas Schürer.
Gegenvorschlag: Mehr Bürokratie, falsche Erwartungen
Kritisch beurteilt das Komitee Weltoffenes Zürich den von der KEVU unterstützten Gegenvorschlag, der ein erweitertes Monitoring, zusätzliche Berichte und weitere kantonale Vorgaben vorsieht.
«Der Gegenvorschlag vermittelt den Eindruck, der Kanton könne die Betriebszeiten des Flughafens politisch steuern. Das ist irreführend. Die Betriebszeiten sind Sache des Bundes und werden im Sachplan Luftfahrt, im Betriebsreglement und im Luftfahrtgesetz definiert», sagt Schürer.
Die rechtliche Ausgangslage ist klar: Gemäss Bundesverfassung ist die Luftfahrt Bundessache. Die Betriebszeiten des Flughafens Zürich sind abschliessend im Bundesrecht geregelt – im Luftfahrtgesetz, im Sachplan Infrastruktur Luftfahrt (SIL) und im vom Bund genehmigten Betriebsreglement.
Dieses hält ausdrücklich fest, dass der Flughafen von 6 bis 23.30 Uhr geöffnet ist und die halbe Stunde nach 23 Uhr dem bewilligungsfreien Verspätungsabbau dient.
Papier statt Lösungen
Mit der laufenden Revision des Luftfahrtgesetzes will der Bundesrat diese Besitzstandsgarantie der Landesflughäfen Zürich und Genf explizit auch im Gesetz verankern und damit die heutigen Betriebszeiten rechtlich zusätzlich absichern.
«Ein kantonaler Gegenvorschlag, der mehr Monitoring und Berichte verlangt, schafft Erwartungen, die der Kanton gar nicht erfüllen kann. Er suggeriert Steuerungsmöglichkeiten, die rechtlich beim Bund liegen. Am Ende produziert man Papier statt Lösungen», warnt Schürer.
Zudem besteht bereits heute eine hohe Transparenz: Der Flughafen Zürich publiziert detaillierte Daten zu Flugbewegungen und Verspätungen, Bund und Kanton analysieren die Entwicklung regelmässig, und der Regierungsrat berichtet wiederholt zur Lärmsituation und zu den Betriebszeiten.
Zusätzliche kantonale Monito-ring-Aufträge würden primär Verwaltung und Unternehmen belasten, ohne einen konkreten Beitrag zu weniger Verspätungen zu leisten.
Strenges Regime – hoher Nutzen
Für das Komitee Weltoffenes Zürich ist zentral, dass in der politischen Debatte die Verhältnisse nicht verzerrt werden. Zürich verfügt im europäischen Vergleich über die kürzesten Betriebszeiten und ein besonders enges betriebliches Korsett – trotz hoher Nachfrage und grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung.
«Wir haben in Zürich ein sehr strenges Regime und gleichzeitig einen Flughafen, der die Schweiz mit über 200 Destinationen verbindet, rund 35’000 direkte Arbeitsplätze sichert und jährlich über 7 Milliarden Franken Wertschöpfung generiert. Das ist kein Luxus, sondern Standortpolitik pur», fasst Schürer zusammen.
Das Komitee Weltoffenes Zürich fordert den Kantonsrat deshalb auf, der Empfehlung der Kevu zu folgen, die Nachtruhe-Initiative klar abzulehnen – und auf einen Gegenvorschlag zu verzichten, der nur neue Bürokratie schafft und Erwartungen weckt, die der Kanton rechtlich nicht einlösen kann.






