Prostituierte haben in der Stadt Zürich seit heute Montag mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe.
Bordell oberentfelden
Eine «Blowjob-Meisterschaft» sorgt in Oberentfelden AG für rote Köpfe. (Symbolbild) - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab sofort werden Kleinst-Salons auch in Zürcher Wohnquartieren zugelassen.
  • Kleinst-Salons sind maximal zwei Räume, in denen maximal zwei Prostituierte arbeiten.

Prostituierte haben in der Stadt Zürich seit heute Montag mehr Spielraum bei der Standortwahl für ihr Gewerbe. Ab sofort werden Kleinst-Salons auch in Wohnzonen mit über 50 Prozent Wohnanteil zugelassen. Dafür wurde die Bau- und Zonenordnung (BZO) angepasst.

Bei Kleinst-Salons handelt es sich um maximal zwei Räume, in denen nicht mehr als zwei Prostituierte arbeiten dürfen. Im Februar 2019 hatte das Stadtparlament eine entsprechende Änderung der BZO beschlossen.

Der Gemeinderat zeigte sich damals überzeugt, dass Prostituierte in Kleinst-Salons besser vor Zwangsprostitution und Ausbeutung geschützt sind. Der Stadtrat gab jedoch zu bedenken, dass eine Verbreitung dieses Gewerbes die Wohnbevölkerung beeinträchtigen könnte. Insbesondere dann, wenn mehrere Salons in ein Haus zögen.

Beim Erteilen der Bewilligungen will die Stadt deshalb darauf achten, dass der jeweilige Wohnanteil eingehalten und der Gewerbeanteil nicht überschritten wird. Die Kleinst-Salons benötigen weiterhin eine Baubewilligung.

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