Er brachte Frauen mit Charme und Lügen um ihr Geld: Heute Dienstag muss sich ein 62-jähriger Frauenheld vor dem Zürcher Obergericht verantworten
Suret
Ein Polizeiauto. - Polizei

Er brachte Frauen mit Charme und Lügen um ihr Geld: Heute Dienstag muss sich ein 62-jähriger Frauenheld vor dem Zürcher Obergericht verantworten. Das Bezirksgericht Winterthur hatte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von 44 Monaten verurteilt. Zwischen Frühling 2013 und Anfang 2016 erschwindelte der Schweizer von drei Frauen insgesamt über 180'000 Franken. Das Geld gab er für seine persönlichen Bedürfnisse aus. Die Frauen lernte er jeweils über Kontaktinserate kennen. Der ausgebildete Chirurg machte ihnen Eindruck, mit einem Mix aus Tatsachen und Lügengeschichten. In der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Winterthur hatte der Beschuldigte im Januar 2018 von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Mit wenig Erfolg: Das Bezirksgericht folgte weitgehend der Anklage und verurteilte ihn zu 44 Monaten Freiheitsstrafe. Sein Anwalt hatte einen Freispruch gefordert. Auch die vom Anwalt geforderte ambulante Therapie wurde vom Bezirksgericht damals nicht gewährt. Der Psychiater erkannte beim Chirurg keine schwere Störung.

Bereits einmal verurteilt

Das Winterthurer Urteil war nicht der erste Entscheid gegen den Arzt. Schon im Oktober 2013 hatte ihn das Regionalgericht Bern-Mittelland zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Damals hatte er sieben Frauen um ihr Geld gebracht. Noch während das Verfahren im Kanton Bern lief, trieb er seine Machenschaften im Kanton Zürich weiter. Und er hörte auch nach der Verurteilung nicht auf: Während des offenen Strafvollzugs und in der Probezeit für den bedingten Teil der Strafe liess er seinen Charme erneut spielen.

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