Kommission lehnt kommunales Ausländerstimmrecht knapp ab

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Zürich,

Die Ausländer im Kanton Zürich sollen auch künftig nicht abstimmen und wählen dürfen.

Kanton Zürich
Wappen des Kantons Zürich. (Symbolbild) - Keystone

Die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) hat sich knapp dagegen ausgesprochen, ein Stimm- und Wahlrecht für Ausländer auf Gemeindeebene zuzulassen.

Die STKG hat die Behördeninitiative der Stadt Zürich mit acht zu sieben Stimmen abgelehnt, wie die Kommission am Donnerstag, 8. Dezember 2022, mitteilte.

Die Initiative in Form einer allgemeinen Anregung fordert die Kantonsverfassung so zu ändern, dass Gemeinden selber darüber entscheiden können, ob sie Ausländern das Stimm- und Wahlrecht auf kommunaler Ebene geben oder nicht.

Gegenvorschlag ebenfalls abgelehnt

In der Kommission ebenfalls mit acht zu sieben Stimmen zur Ablehnung empfohlen wurde ein Gegenvorschlag von SP, GLP und Grünen.

Mit dem Gegenvorschlag soll der Regierungsrat beauftragt werden, eine ausformulierte Vorlage zur Behördeninitiative auszuarbeiten.

Der Regierungsrat hat sich bereits im Juni 2021 gegen das Anliegen der Behördeninitiative angesprochen. Als nächstes wird nun der Kantonsrat das Thema beraten.

Sollte die Behördeninitiative oder der Gegenvorschlag dort eine Mehrheit finden, werden am Schluss die Stimmberechtigen über die nötige Verfassungsänderung entscheiden.

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