Nach der Entlassung ist es beim Mediationsgespräch zwar laut geworden, doch der ehemalige Kinderspital-Arzt hat seine Vorgesetzten nicht mit dem Tod bedroht.
raserfahrer
Das Zürcher Obergericht. (Archivbild) - keystone

Das Zürcher Obergericht sprach den Mann am Dienstag, 6. Juni 2023, frei und stiess damit ein Urteil des Bezirksgerichts um.

Dieses hatte den entlassenen Arzt wegen mehrfacher Drohung zu einer bedingten Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt.

Es sei zwar nachvollziehbar und glaubhaft, dass sich die vier Vertreter des Kinderspitals Zürich (Kispi) bei der Mediation ungut gefühlt hätten und sie später Angstgefühle entwickelt hätten, so der Oberrichter am Dienstagnachmittag, 6. Juni 2023, in seiner Urteilsbegründung, doch die eingeklagten Drohungen liessen sich nicht rechtsgenügend nachweisen.

Als Beweise lagen einzig die Aussagen der an der Mediation beteiligten Personen vor. Diese waren für den Richter insgesamt nicht einheitlich. Einzelne Vorwürfe bezeichnete er als diffus.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenTodArzt