Kanton Thurgau verzögert Einführung von Zürcher Spitalliste
Der Kanton Thurgau, auf dessen Gebiet mehrere betroffene Reha-Kliniken der Zürcher Spitalliste stehen, hat gegen die gesamte Liste Beschwerde eingereicht.

Die neue Zürcher Spitalliste Rehabilitation kann nicht ab 2023 eingeführt werden. Der Kanton Thurgau, auf dessen Gebiet mehrere betroffene Reha-Kliniken stehen, hat gegen die gesamte Liste Beschwerde eingereicht.
Wann die Liste umgesetzt werden könne, bleibe offen, teilte die Zürcher Gesundheitsdirektion am Freitag, 18. November 2022, mit.
Durch das Verfahren könne es zu Verzögerungen bei Neu- oder Umbauprojekten kommen.
Liste Akutsomatik tritt am 1. Januar 2023 in Kraft
Nicht betroffen ist die Liste Akutsomatik, welche die Leistungsaufträge für Operationen umfasst. Zwar seien auch wegen dieser Liste fünf Beschwerden eingegangen.
Da es sich aber nur um Beschwerden in Zusammenhang mit den Leistungsaufträgen an die jeweiligen Spitäler handle, könne die Liste dennoch am 1. Januar 2023 in Kraft treten.
Gegen die Liste Psychiatrie gab es keine Beschwerden.
Listenspitäler dürfen zulasten der Krankenversicherung tätig sein
Die aufgeführten Listenspitäler sind berechtigt, im Umfang der erteilten Leistungsaufträge zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung tätig zu sein.
Die Liste sorgt immer wieder für Aufregung. In diesem Jahr strich der Kanton Zürich die private Adus-Klinik in Dielsdorf von der Liste. Affoltern und Uster galten als stark gefährdet.