Kadermann (50) mit 7 Millionen Pornobildern – Freispruch
Unter den 7 Millionen Pornos eines 50-Jährigen wurden auch Inhalte mit Minderjährigen und Gewalt entdeckt – der Mann kommt ungestraft davon.

Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem Mann in Zürich wurden über sieben Millionen Pornos entdeckt.
- Mehr als 250 der Dateien des sexuell exzessiven Mannes sind verbotene Darstellungen.
- Das Bezirksgericht Zürich hat den 50-Jährigen nun freigesprochen.
- Es sei nicht beweisbar, dass er sich den illegalen Inhalten bewusst war.
Das Bezirksgericht Zürich hat entschieden – der Mann mit den sieben Millionen pornografischen Darstellungen soll freigesprochen werden. Das berichtet der «Tagesanzeiger».
Sieben Millionen Bilder und Videos mit pornografischem Inhalt, sowie etliche Chatverläufe wurden bei einem 50-jährigen Mann in Zürich gefunden. Unter den Darstellungen wurden auch über 250 verbotene Inhalte entdeckt.
Dabei handelt es sich vor allem um Inhalte mit Minderjährigen, aber auch gewaltvolle Szenen sind enthalten. Für den Besitz dieser Dateien wollte die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten eine Busse geben – nicht so das Gericht in Zürich.
Nichts beweisbar
Es sei nicht beweisbar, dass der schick gekleidete Mann aktiv nach den verbotenen Inhalten gesucht hatte.
Bei seinen Suchanfragen wäre nichts Explizites gefunden worden und in vielen Inhalten sei schwer erkennbar, ob die Personen wirklich minderjährig sind. Nur bei wenigen wären wirklich Kinder im Spiel.
Der Mann gelang durch Datenpakete aus Chatgruppen für Homosexuelle an seine Daten. Bei sieben Millionen Inhalten könne schlecht jedes überprüft werden. Alles, was ihm komisch vorkam, habe er gelöscht, den Rest habe er nicht gesehen.
Mann kriegt Inhalte zurück
Es ist nicht beweisbar, dass diese Aussage stimmt. «Aber wir können auch nicht beweisen, dass Ihnen bewusst war, dass sich in den Datenpaketen illegale Bilder befanden.», sagt der Bezirksrichter während dem Prozess laut dem «Tagesanzeiger».
Der Beschuldigte kommt also mit einer Warnung davon. «In Zukunft wissen Sie, was auch auf Ihren Computer gelangen kann. Ein nächstes Mal können Sie nicht mehr argumentieren, Sie hätten nichts davon gewusst.»
Seine beschlagnahmten Inhalte, ohne die illegalen Bilder, erhält der Mann zurück.