Jetzt können auch grössere Unternehmen Härtefallgelder beantragen

Voraussetzung für die Genehmigung eines Gesuchs ist, dass diese Unternehmen von den Lockdown-Massnahmen stark betroffen sind. Der maximal mögliche Betrag für Beiträge, die nicht zurückgezahlt werden müssen, liegt je nach Branche zwischen 5 und 10 Millionen Franken.
Bei Darlehen liegt die Grenze bei 10 Millionen. Die Gesamtsumme beider Unterstützungsmöglichkeiten liegt gemäss einer Mitteilung der Finanzdirektion vom Donnerstag bei 15 Millionen.
Bei den Geldern, die nun beantragt werden können, handelt es sich um reine Bundesgelder. In den bisherigen Verteilrunden und der dritten Runde für kleinere Unternehmen hatten Kanton und Bund die Härtefallgelder noch gemeinsam finanziert.
Nun kommen aber grössere, oft über Kantonsgrenzen hinaus tätige Unternehmen zum Zug. Deshalb legte der Bund einheitliche Kriterien fest und zahlt die Beiträge auch selber.