Im Kanton Zürich dürfen Hochhäuser ihre Nachbarschaft derzeit nur zwei Stunden pro Tag in den Schatten stellen. Der Regierungsrat will diese Regeln nun lockern. Künftig sollen drei Stunden erlaubt sein.
Zürich
In allen Zürcher Gemeinden soll die Asylquote erhöht werden. - keystone

Das umstrittene Thema «Schattenwurf» sorgte schon für viele Gerichtsfälle. Nach bisheriger Regelung darf ein Hochhaus die bewohnten Gebäude in der Nachbarschaft an einem mittleren Wintertag nicht länger als zwei Stunden beschatten.

Ausnahmen sind nur möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass ein tieferes Gebäude ebenso sehr vor der Sonne stehen würde wie ein Hochhaus.

Nun will der Regierungsrat diese Regelung ändern - und an jene im Kanton Zug anpassen. Dort ist eine Schattenwurf-Dauer von drei Stunden möglich. Eine längere Schattenwurfdauer bedeutet, dass sich der Abstand von Hochhaus zur bewohnten Nachbarschaft verringert.

So könnten Hochhäuser und ganze Ensembles sorgfältiger gesetzt werden, teilte die Regierung am Donnerstag mit. Es seien aber nicht wesentlich mehr oder grössere Hochhäuser möglich.

Die Gemeinden sollen aber wie bis anhin die Möglichkeit haben, für Hochhäuser einen Gestaltungsplan zu verlangen und spezielle Hochhauszonen festzulegen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Hochhäuser nur an dafür geeigneten Lagen entstehen.

Um die Dauer des Schattenwurfs zu verlängern, muss die Allgemeine Bauverordnung geändert werden. Dafür zuständig ist der Kantonsrat. Im Kanton Zürich gilt alles als Hochhaus, was höher als 25 Meter ist.

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