Frauendemo trotz Pandemie: Zürcher Gericht spricht 23-Jährige frei
Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 23-Jährige freigesprochen, die trotz Corona-Pandemie die Zürcher Frauendemo vom 14.06.20 mitorganisiert habe.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Mittwoch eine 23-Jährige freigesprochen, die trotz Corona-Pandemie die Frauendemo vom 14. Juni 2020 in Zürich mitorganisiert haben soll. Es sei nicht bewiesen, dass sie den Anlass tatsächlich mitorganisiert habe.
Zum damaligen Zeitpunkt der Pandemie machten sich nur Organisatoren von Demonstrationen wegen Vergehens gegen die Covid-Verordnung strafbar - nicht aber normale Teilnehmerinnen und Teilnehmer.
Das Gericht kam in seinem Urteil zum Schluss, dass nicht bewiesen sei, dass die 23-jährige wirklich Mitorganisatorin gewesen sei. Sie habe bei der Schlusskundgebung auf dem Helvetiaplatz zwar das Megafon an sich genommen, das genüge als Beweis jedoch nicht.
Der Staatsanwalt hatte eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Franken gefordert. Zur Kasse gebeten wird die Feministin trotzdem: Sie erhielt eine Busse in der Höhe von 200 Franken, weil sie sich trotz mehrmaliger Aufforderung der Polizei geweigert hatte, den Helvetiaplatz zu verlassen.