Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe im Kanton Zürich
Der Zürcher Regierungsrat verbietet das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der Trockenheit bestehe grosse Waldbrandgefahr, teilte er am Donnerstag mit.

Der Zürcher Regierungsrat verbietet das Entfachen von Feuer im Wald und in Waldesnähe. Aufgrund der Trockenheit bestehe grosse Waldbrandgefahr, teilte er am Donnerstag mit.
Das Feuerverbot gelte im Wald und bis zu 50 Metern davon entfernt. Es gelte ausdrücklich auch für offizielle, befestigte Feuerstellen. Ebenfalls verboten ist es, brennendes oder glühendes Material wie beispielsweise Zigaretten wegzuwerfen.
Vom Feuerverbot ausgenommen seien Gas- und Elektrogrills, sofern sie mit der nötigen Sorgfalt betrieben würden.