Sterbehilfeorganisation Exit fordert private Zürcher Alters- und Pflegeheime dazu auf, offen zu kommunizieren, ob bei ihnen Sterbehilfe erlaubt ist oder nicht.
Stadt Zürich
In der Stadt Zürich wird wieder kostenlos getestet. - Pixabay

Auslöser ist eine Ausnahmeregelung, welche der Kantonsrat für private Institutionen schuf.

Mit nur einer Stimme Unterschied hatte der Kantonsrat am Montag, 31. Oktober 2022, kurz vor Sitzungsende entschieden, bei der Sterbehilferegelung in Alters- und Pflegeheimen eine Ausnahme einzubauen.

Nun müssen künftig nicht alle Heime im Kanton Sterbehilfe in ihren Räumlichkeiten erlauben, sondern nur jene Heime mit einem Leistungsauftrag einer Gemeinde.

Der Antrag dazu kam von Josef Widler (Mitte), der damit Rücksicht auf gläubige Heimleitungen nehmen wollte, weil diese Sterbehilfe häufig ablehnen.

Für Exit ist die Ausnahmeregelung ein fauler Kompromiss

Private Institutionen können Mitarbeitenden von Exit oder Dignitas weiterhin den Zutritt verwehren, selbst wenn diese von der öffentlichen Hand subventioniert werden.

Bewohner solcher Heime, die sich für einen assistierten Suizid entscheiden, müssen das Heim also verlassen und in ein Hotel oder eine Privatwohnung transportiert werden.

Bei der Sterbehilfeorganisation Exit kam die Ausnahmeregelung nicht gut an. Das sei ein fauler Kompromiss, teilte sie mit. Sie fordert nun Transparenz von den privaten Heimen.

Senesuisse und Curaviva Zürich gegen eine Verpflichtung für Heime

Diese müssten öffentlich bekannt geben, was hinter ihren Mauern in Bezug auf Freitodbegleitungen gelte.

Nur so wüssten aktuelle und künftige Bewohnende, was auf sie zukomme. Keine Transparenz zu schaffen, sei unfair.

Die Branchenverbände Senesuisse und Curaviva Zürich waren selber gegen eine Verpflichtung für Heime, auch aus religiösen Gründen.

Die Institutionen sollten diese Frage aber in ihrem Leitbild regeln, empfehlen sie. Senioren wüssten dann schon beim Einzug, ob ein begleiteter Suizid vor Ort möglich wäre oder nicht.

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