Stadt Zürich

Zürcher Lernprogramm für Sexualstraftäter wird bisher wenig besucht

Keystone-SDA Regional
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Zürich,

Sexualstraftäter können im Kanton Zürich seit Anfang 2025 zu einem Lernprogramm verpflichtet werden, mit dem die Rückfallgefahr gesenkt werden soll. Allerdings wird es bis jetzt wenig besucht. Die Teilnehmerzahlen sind «unter den Erwartungen».

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Verurteilte Sexualstraftäter können im Kanton Zürich zu einem Lernprogramm verpflichtet werden. Dort sollen sie das richtige Verhalten lernen. Die Teilnehmerzahlen sind jedoch «unter... - keystone

Die Stühle im Gruppenraum bei Justiz und Wiedereingliederung (Juwe) in Zürich-Altstetten bleiben häufig leer. Als das Lernprogramm für Sexualstraftäter Anfang 2025 lanciert wurde, rechnete der Kanton mit rund 100 Teilnehmern pro Jahr. Sie sollten an 16 Abenden neue Verhaltensweisen lernen, um nicht rückfällig zu werden.

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften schicken bisher aber nur wenige Sexualstraftäter in diese Gruppensitzungen. Die Zuweisungszahlen seien «unerwartet niedrig», hiess es bei Juwe auf Anfrage von Keystone-SDA. Eine konkrete Anzahl konnte der Justizvollzug aufgrund von Ferienabwesenheiten nicht nennen.

Eine Nachfrage beim Bezirksgericht Zürich zeigt aber, was «unerwartet niedrig» bedeuten könnte. Dort gab es seit Beginn des Programms 31 Verurteilungen wegen Sexualdelikten, die sich grundsätzlich als Voraussetzung für das Lernprogramm geeignet hätten. Das Bezirksgericht ordnete das Lernprogramm schliesslich in zwei Fällen an, wobei eines dieser beiden Urteile noch nicht rechtskräftig ist und das Programm noch nicht absolviert wurde.

Für Juwe ist klar, dass es Zeit braucht, bis ein neues Angebot etabliert ist. Anpassungen in der Rechtssprechung würden erfahrungsgemäss «eher verzögert» umgesetzt. Um das Lernprogramm bekannt zu machen, informierte Juwe deshalb bereits vor dem Start die Staatsanwaltschaften, Statthalterämter und die Gerichte.

Bei den Staatsanwaltschaften ist das neue Lernprogramm deshalb durchaus bekannt. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte können den Besuch des Verhaltenstrainings bei den Gerichten beantragen, sofern sie eine bedingte Freiheitsstrafe fordern.

Wie es bei der Staatsanwaltschaft hiess, müssten aber die fallbezogenen, personenbezogenen und rechtlichen Kriterien erfüllt sein. Heisst: Die Zielgruppe ist sehr eingeschränkt.

Die Teilnehmer müssen einen festen Wohnsitz in der Schweiz haben, Deutsch können, weil Gruppengespräche sonst kaum möglich sind, und ein Bewusstsein dafür haben, dass ihr Verhalten ein Problem darstellt. Zudem dürfen sie keine Störungen in der Sexualpräferenz haben, etwa Pädophilie. Denn ein Lernprogramm ist keine Therapie.

Eingestellt wird das Programm nun aber nicht. Juwe führt es bis mindestens Ende diesen Jahres weiter. Im Jahr 2027 soll die wissenschaftliche Auswertung vorliegen. Der konkrete Zeitpunkt hängt allerdings davon ab, wie viele Teilnehmer in diesem Jahr noch zugewiesen werden. Danach will der Kanton entscheiden, wie das Angebot weitergeführt wird oder ob es weiterentwickelt werden soll.

Kommentare

User #5497 (nicht angemeldet)

haha sreuergeld natürlich 1 mal mehr zum fenster rausgeworfen

User #4317 (nicht angemeldet)

Dieses Lernprogramm sollte für SVPler obligatorisch sein!

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