Pfäffikon: Anklage gegen Entführer von Gemeindemitarbeiter erhoben
Nach dem Entführungsversuch eines Gemeindemitarbeiters in Pfäffikon ZH vom März 2025 wurde nun im April 2026 Anklage erhoben.

Anfang März 2025 wurde in Pfäffikon ein 27-jähriger Gemeindemitarbeiter von einer vorerst unbekannten Person unter vorgehaltener Waffe zum Einstieg in ein Auto gezwungen.
Intensive Ermittlungen der Kantonspolizei Zürich und der Staatsanwaltschaft I für schwere Gewaltkriminalität führten einige Tage später zur Verhaftung eines tatverdächtigen 64-jährigen Schweizers.
Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren nun abgeschlossen und vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Pfäffikon Anklage gegen den Mann erhoben.
Mit geladener Waffe mit dem Tod bedroht
Gemäss Anklage geriet der Beschuldigte ab zirka 2020 in Auseinandersetzung mit verschiedenen Ämtern, darunter auch mit dem für seinen Wohnort zuständigen Betreibungsamt.
Am 13. Februar 2025 soll er einem Gemeindemitarbeiter nach dessen Feierabend am Arbeitsort abgepasst, ihn unter Vorhaltung einer geladenen Waffe zum Einstieg in ein Auto gezwungen und mit dem Tod bedroht haben.

Nach kurzer Fahrt gelang dem Opfer die Flucht. Laut Anklage soll der Beschuldigte nicht nur eine Entführung im Voraus gezielt geplant, sondern auch planmässig konkrete Vorkehrungen zur Tötung des Opfers getroffen haben.
Im Zuge der Ermittlungen zu diesen Delikten stellte sich heraus, dass der Beschuldigte auch für zwei anonyme Drohschreiben verantwortlich sein dürfte, die im Jahr 2023 bei seiner Wohngemeinde eingingen.
Es wurde eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe beantragt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten Freiheitsberaubung und Entführung, Vergehen gegen das Waffengesetz, strafbare Vorbereitungshandlungen zu Mord und weitere Delikte vor und beantragt dem Gericht für den teilweise geständigen Mann eine mehrjährige unbedingte Freiheitsstrafe.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit an das zuständige Gericht übergegangen.
Über den Inhalt der vorliegenden Medienmitteilung hinaus kann die Staatsanwaltschaft daher keine weiteren Informationen bekannt geben. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.








