Baurekursgericht lässt Anwohner des «Careums» abblitzen
Das «Careum», die Ausbildungsstätte für Krankenpflegepersonal in Zürich, kann voraussichtlich wie geplant ausbauen.

Das Baurekursgericht hat in einem am Donnerstag, 11. Mai 2023, publizierten Urteil entschieden, eine Gruppe von Anwohnenden abblitzen zu lassen.
Die Rekurrenten störten sich vor allem am geplanten Hochhaus, das von ihrem Haus aus sichtbar wäre und zudem Schatten werfen würde.
Sie erhoben deshalb Einspruch gegen den Gestaltungsplan, der im April 2022 vom Stadtparlament genehmigt wurde.
Rechtmässiger, zweckmässiger und angemessener Gestaltungsplan
Das Baurekursgericht liess die Anwohnenden nun aber abblitzen. Der Gestaltungsplan sei zusammengefasst rechtmässig, zweckmässig und angemessen, heisst es im Urteil.
Der Rekurs sei vollumfänglich abzuweisen. Ob die Anwohnenden nun vor Verwaltungsgericht ziehen, ist noch offen.