Bahnhofstrasse: Zwei Klimaaktivisten in Zürich freigesprochen!
Im Oktober 2021 wurden zwei Frau festgenommen, welche sich für das Klima vor die Bahnhofstrasse gesetzt haben. Sie wurden nun vom Obergericht freigesprochen.

Das Wichtigste in Kürze
- Zwei Frauen wurden im Oktober 2021 in Zürich festgenommen.
- Sie hatten sich für das Klima vor die Bahnhofstrasse gesetzt.
- Das Obergericht hat sie nun freigesprochen.
Am Freitag in Zürich verlor die Staatsanwaltschaft erstmals einen der sogenannten Klimafälle. Das Obergericht hat zwei Frauen freigesprochen und sich somit gegen die Anschuldigungen der Staatsanwaltschaft entschieden.
Der Grund dafür ist, dass die Frauen den Verkehr nur für wenige Minuten blockiert hatten. Das Ausmass der Aktion war dadurch nicht so gross.
Wie der «Tagesanzeiger» berichtete, forderte die Staatsanwaltschaft Geldstrafen von 15 Tagessätzen für die Frauen wegen Nötigung. Doch die Bezirksrichterin Vogel konnte aufgrund der kurzen Dauer keine Nötigung erkennen. Dazu widersprachen sich die Angaben der Staatsanwaltschaft zur Dauer und zum genauen Zeitpunkt der Aktion in den Gerichtsakten.
Keine schwerwiegende Störung vorhanden
Vor dem Obergericht argumentierte der Staatsanwalt, die Frauen hätten «Dutzende Fahrzeuge aufgehalten» und «unzählige Personen in ihrer Handlungsfreiheit beschnitten». Doch auch Oberrichter Christoph Spiess (Schweizer Demokraten) folgte dieser Argumentation am Freitag nicht. Die beiden Frauen hätten keine schwerwiegende Störung des Verkehrs verursacht, sagte der Oberrichter.
Er stellte nicht in Abrede, dass das Mittel der Frauen zwar rechtswidrig sei, der Zweck sei aber legitim gewesen: «Sie haben auf ein bestehendes politisches Problem (den Klimawandel) aufmerksam gemacht», sagte Spiess.
Haftstrafe für kleine Vergehen unverhältnismässig
Das Obergericht sprach die beiden Frauen vollumfänglich frei. Für die unrechtmässige Haft werden sie mit 600 respektive 400 Franken entschädigt. Christoph Spiess hält generell wenig von Haftstrafen für kleinere Vergehen.
«Es ist unverhältnismässig, Leute zwei Tage lang einzusperren», sagte Spiess und fügte an: «Wenn ich einen Unfug mache, muss ich für eine kurze Befragung auf den Posten und kann dann wieder gehen.»