Ein Mann soll seine Partnerin 2020 auf gewaltsame Art und Weise ermordet haben. Dafür wird seine Haftstrafe vom Zürcher Obergericht nun verlängert.
Obergericht Zürich
Das Obergericht in Zürich. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Haftstrafe eines Mannes wurde vom Zürcher Obergericht auf 17 Jahre verlängert.
  • Er soll seine Partnerin mit direktem Vorsatz grausam ermordet haben.
  • Die Vorinstanz stellte lediglich Eventualvorsatz fest.
  • Wegen Gewaltdelikten war er bereits mehrfach vorbestraft.
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Das Zürcher Obergericht hat ein Urteil gegen einen 50-jährigen Polen verschärft. Dieser hatte seine Partnerin im März 2020 in Hombrechtikon (ZH) getötet. Die Freiheitsstrafe wurde von 16 auf 17 Jahre erhöht und ein direkter Vorsatz festgestellt. Darüber berichtete die «NZZ».

Überblick über den Fall

Der vorsitzende Oberrichter Beat Gut zitierte ausführlich aus einem rechtsmedizinischen Gutachten, um die Argumente der Verteidigung zu widerlegen. Er betonte, dass das Gesamtbild der Verletzungen auf eine Tötungsabsicht hindeute. «Es war kein Kampf; es war ein einseitiges Zusammenschlagen», sagte er. Der Angeklagte habe sein Opfer «zertreten, zerschlagen, vernichten, töten» wollen.

Bereits im Dezember 2021 hatte das Bezirksgericht Meilen den Mann wegen eventualvorsätzlichen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Beschuldigte legte Berufung gegen das Urteil ein und forderte einen Freispruch.

Täter ist mehrfach vorbestraft

Laut Anklage schlug und trat der Automechaniker stark alkoholisiert seine Partnerin mit blossen Fäusten und Fusstritten zu Tode. Die Frau, gemäss eines Gutachtens ebenfalls mit viel Alkohol im Blut, starb laut der «NZZ» am nächsten Tag im Spital. Sie erlag schweren Lungen-, Herz- und Leberverletzungen sowie massiven Kopfverletzungen.

Der Beschuldigte ist mehrfach vorbestraft wegen Gewaltdelikten. Zuvor lebte der Pole lange Zeit in Deutschland. Dort wurde er bereits 2007 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von über vier Jahren verurteilt.

17 Jahre Freiheitsstrafe und 50'000 Franken Schadensgeld

Die Verteidigerin des Beschuldigten kritisierte das Gericht scharf und forderte ein neues rechtsmedizinisches Gutachten. Sie stellte die Frage, ob die Verletzungen der Frau tatsächlich todesursächlich waren. Auch stellte sie die Frage in den Raum, ob sie nicht durch einen Sturz oder Alkoholintoxikation verursacht worden sein könnten.

Das Obergericht bestätigte jedoch das Mordurteil und erhöhte die Freiheitsstrafe auf 17 Jahre. Der Landesverweis von 15 Jahren sowie eine Genugtuung von 50'000 Franken für den Sohn des Opfers wurden ebenfalls bestätigt.

Die Tat wurde alkoholisiert begangen

In diesem Fall handelt es sich um eine tragische Gewalttat, bei der eine Frau ihr Leben verlor. Die Tat ereignete sich in Hombrechtikon, einer Gemeinde im Kanton Zürich. Der Täter war ein polnischer Staatsbürger, der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten vorbestraft war.

Die Beziehung zwischen dem Täter und dem Opfer war geprägt von Alkoholismus und Gewalt. Am Abend der Tat hatte der Täter einen Blutalkoholgehalt von 2,5 Promille. Das Opfer wies sogar zwischen 2,7 bis 3,7 Promille auf.

Die Tat hatte eine breite öffentliche Diskussion über häusliche Gewalt und die Notwendigkeit von präventiven Massnahmen ausgelöst.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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