Der Regierungsrat stellte fest, dass die Gemeinde Cham die Plakatierung auf gemeindeeigenem Land zu Unrecht verweigerte.
Zug Wahlen Regierungsrat
Der neue Regierungsrat des Kantons Zug nach den Wahlen (von links): Heinz Tännler, SVP, Andreas Hofstettler, FDP, Martin Pfister, Mitte, Silvia Thalmann, Mitte, Laura Dittli, Mitte, Florian Weber, FDP und Stephan Schleiss, SVP. - Keystone
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Die Gemeinde Cham habe keine ausreichende Rechtsgrundlage, um die Bewilligung von Plakatierung auf öffentlichem Boden zu verweigern, teilte Parat am Dienstag, 29. November 2022, mit.

Cham werde die Plakatierung auf öffentlichem Grund neu regeln und dabei mindestens einige Plakate zulassen müssen.

Die Partei, die bei der Ersatzwahl fürs Zuger Verwaltungsgericht im September mit ihrem Mitglied Stefan Thöni angetreten war, störte sich an Einschränkungen bei der Plakatierung auf öffentlichem Grund.

Auch in der Stadt Zug monierte sie zu wenig Wahlmöglichkeiten und reichte eine Beschwerde beim Regierungsrat ein.

Für die Stadt Zug besteht Rechtsgrundlage

Anders als Cham hat die Stadt Zug laut der Mitteilung hingegen eine Rechtsgrundlage für die Einschränkung. Diese Beschwerde ziehe Parat aber ans Verwaltungsgericht weiter.

Die Partei ist der Meinung, dass dem subjektiven Empfinden des Ortsbildes zu viel und dem Grundrecht auf Meinungsäusserung zu wenig Gewicht beigemessen wird.

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