Teilrevision Strassenreglement: Fehler in Urnenabstimmungsvorlage
Die Synopse zur Teilrevision des Strassenreglements von Baar enthält einen Absatz, der aus Versehen in der Vorlage abgedruckt worden ist.

In der Urnenabstimmungsvorlage zur Teilrevision des Strassenreglements, über die die Baarer Stimmbevölkerung am Sonntag, 14. Juni 2026, abstimmen wird, hat sich ein ärgerlicher Fehler eingeschlichen.
Wie die Gemeinde Baar informiert, ist in der Synopse (Gegenüberstellung der rechtskräftigen und der neuen Version des Reglements) in Artikel 3 ein Absatz 2 aufgeführt, der nicht Bestandteil des Strassenreglements und aus Versehen in die Vorlage aufgenommen worden ist.
Online publizierte Synopse wurde bereits korrigiert
In der gemeindlichen Online-Gesetzessammlung LexWork ist das Strassenreglement korrekt erfasst. Der Fehler passierte in der gestalterischen Überarbeitung der Synopse für die Druckversion. Trotz mehrmaliger Kontrolle wurde der Fehler erst nach dem Druck und der Publikation der Synopse entdeckt.
Die online publizierte Synopse der Teilrevision des Strassenreglements wurde korrigiert. Der besagte Absatz ist neu in roter, durchgestrichener Schrift dargestellt. Eine Fussnote weist auf den Fehler hin.
Da es offensichtlich ist, dass Absatz 2 inhaltlich nicht ins Strassenreglement gehört, wird der besagte Absatz nach einer Annahme der Teilrevision des Strassenreglements an der Urnenabstimmung vom 14. Juni 2026 gestrichen.
Die Stimmbevölkerung wird in der «Baarer Zytig» vom 3. Juni 2026 über den Fehler informiert. Das Publikationsorgan wird allen Haushaltungen in der Gemeinde zugestellt.






