Das Amtsblatt des Kantons Zug soll künftig zwar in elektronischer Form erscheinen. Der Kantonsrat hat sich am Donnerstag in erster Lesung aber für den Antrag der vorberatenden Kommission ausgesprochen, die das blaue Publikationsorgan weiterhin drucken lassen will.
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Kantonsratsaal in Zug gefüllt mit Parlamentarier im Februar 2016. - keystone
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Aktuell ist die Rechtslage im Kanton Zug so, dass das Amtsblatt in gedruckter Form erscheinen muss und in elektronischer Form erscheinen kann. Dies soll sich ändern.

Ursprünglich hatte die Regierung vorgeschlagen, dass das Amtsblatt in elektronischer Form künftig die massgebende Fassung dieses Publikationsorgans sein soll. Das Amtsblatt in gedruckter Form soll nur noch bei Bedarf herausgegeben werden.

Dieses Vorhaben löste nicht nur am Donnerstag im Rat Diskussionen aus. Bereits die vorberatende Kommission hatte im Vorfeld der Debatte Änderungsvorschläge diskutiert.

Schliesslich war die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass ein radikaler Paradigmenwechsel weg vom Amtsblatt in gedruckter Form hin zum Amtsblatt in elektronischer Form zu früh komme. «Das blaue Zuger Amtsblatt ist eine Institution», sagte Kommissionspräsident Kurt Balmer im Rat.

So präsentierte die Kommission schliesslich «einen Kompromissvorschlag», wie Balmer sagte. Konkret soll in ihrer Variante das Amtsblatt künftig in elektronischer sowie in gedruckter Form erscheinen. Dabei soll das E-Amtsblatt die Grundlage für das P-Amtsblatt bilden.

Gegen diesen Vorschlag sprach sich eigentlich nur ein Votant deutlich aus: «Wenn man bemerkt, dass man ein totes Pferd reitet, sollte man absteigen», sagte Martin Zimmermann (GLP). «Warum sollen wir an etwas festhalten, das keine Zukunft hat?», fragte er.

Im Jahr 2021 an einer gedruckter Form festzuhalten, fände er falsch. Er stellte den Antrag, der Rat solle nur über eine elektronische Variante debattieren, scheiterte damit aber mit 10 zu 61 Stimmen.

Zwar könne mit der hybriden Variante der Kommission die Diskriminierung von nicht IT-gewohnten Personen minimiert werden, sagte Guido Suter (SP). Dies sei für seine Fraktion aber nicht genügend. Sie stellte den Antrag für ein gratis Abo für den amtlichen Teil des gedruckten Amtsblatts, fand damit aber keine Mehrheit: Der Rat lehnte diesen mit 53 zu 16 Stimmen ab.

Die zweite Lesung mit der Schlussabstimmung über die Teilrevision des Publikationsgesetzes findet zu einem späteren Zeitpunkt statt.

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