Zug ZG: Spirituosendieb am 60. Geburtstag verhaftet und verurteilt
Ein Mann hat in Zug ZG teure Spirituosen gestohlen sowie weitere Delikte begangen. Am Dienstag, seinem 60. Geburtstag, wurde er wiedererkannt und festgenommen.

Am Dienstag, gegen 13.30 Uhr, meldete ein Zuger Getränkehändler einen verdächtigen Mann bei der Einsatzleitzentrale der Zuger Polizei.
Er gab an, der Mann habe wenige Wochen zuvor im Geschäft teure Spirituosen gestohlen und er würde den Mann wiedererkennen. Umgehend rückte eine Polizeipatrouille aus und kontrollierte den Beschuldigten.
Die Ermittlungen ergaben, dass der 60-jährige Serbe im Juni und November 2022 in Buchs/SG, Zürich und Zug in Getränkehandlungen teure Flaschen Portwein, Armagnac, Tequila und Whisky im Wert von insgesamt von über 6000 Franken gestohlen hatte.
Der 60-Jährige war mehrmals ohne gültigen Ausweis in die Schweiz eingereist
Zum Zeitpunkt der Kontrolle stand der 60-Jährige zudem unter Kokaineinfluss. Zudem fanden die Einsatzkräfte in seinem Auto geringe Mengen von Marihuana, Haschisch und Kokain.
Bei der Überprüfung seiner Ausweise stellten die Ermittler weiter fest, dass die Dokumente, eine kroatische Identitätskarte und ein kroatischer Führerausweis, gefälscht sind.
Demnach ist der Delinquent zwischen Juni und Dezember 2022 mehrmals ohne gültigen Ausweis in die Schweiz eingereist.
Die Staatsanwaltschaft verurteilte den Mann für mehrere Delikte
Der Beschuldigte wurde verurteilt wegen mehrfachen Diebstahls, Fälschung von Ausweisen, mehrfacher Verletzung von Einreisevorschriften, Widerhandlung gegen das Strassenverkehrsgesetz sowie mehrfacher Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug bestrafte den Serben mit einer unbedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen und einer Busse.
Der Verurteilte wurde mit einem vierjährigen Einreiseverbot belegt
Die Geldstrafe, die Busse und die Kosten, die ihm auferlegt wurden, belaufen sich insgesamt auf rund 6000 Franken. Bezahlt er die unbedingte Geldstrafe nicht, wird diese in eine sechsmonatige Freiheitsstrafe umgewandelt.
Das Amt für Migration belegte den 60-Jährigen zudem mit einem vierjährigen Einreiseverbot für die Schweiz und den Schengenraum. Er wurde inzwischen aus der Schweiz ausgeschafft.










