Der Stadtrat von Zug war der Meinung, dass die Jugendsportvereine mehr Geld erhalten sollen und beantragte beim Stadtparlament eine Erhöhung der Beiträge.
Sportplatz (Symbolbild)
Sportplatz (Symbolbild) - Gemeinde Turgi
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Wie die Gemeinde Zug berichtet, solen die Jugendsportvereine mehr Geld erhalten. Dieser Meinung war der Stadtrat und beantragte beim Stadtparlament eine Erhöhung der Beiträge. Damit geht auch ein Systemwechsel einher. Das Stadtparlament stimmte dem Bericht und Antrag des Stadtrates einstimmig zu.

Der städtische Vereinsjugendsport braucht die Unterstützung des GGR

Am 26. Juni 2020 reichte Philip C. Brunner namens der SVP-Fraktion im Grossen Gemeinderat (GGR) die Motion «Der städtische Vereinsjugendsport braucht gerade jetzt die Unterstützung des GGR bzw. des Stadtrates» ein.

Er verlangte, dass der Stadtrat dem GGR eine Vorlage mit Bericht und Antrag unterbreiten solle mit dem Ziel, die Förderung der Jugend in den Vereinen der Stadt Zug im Verhältnis zu ihrer Arbeit finanziell grosszügiger zu unterstützen.

Der GGR überwies den Vorstoss am 8. September 2020 als Postulat. In seiner Antwort zeigt der Stadtrat auf, dass den Stadtzuger Sportvereinen im schweizweiten Vergleich überdurchschnittlich viele Mittel der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.

Stadtrat ist bereit, den Entwicklungen Rechnung zu tragen

Dennoch ist der Stadtrat bereit, den Entwicklungen Rechnung zu tragen. Er beantragt eine Erhöhung des Beitrages für die Auszahlung der Grund- und Jugendsportbeiträge und schlägt einen Systemwechsel vor. Dafür wurden von der Abteilung Sport die Richtlinien für die Auszahlung der Grund- und Jugendsportbeiträge angepasst.

Der Stadtrat möchte die jährlich wiederkehrenden Grund- und Jugendsportbeiträge auf 200'000 Franken erhöhen. Die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden neu anteilsmässig auf sämtliche Gesuchsteller verteilt: Für den Jugendsport stehen 80% und für die Aktiven 20% der Gelder zur Verfügung. In der Schlussabstimmung wird dem Geschäft mit 37:0 Stimmen gemäss Beschlussentwurf zugestimmt.

Die weiteren Geschäfte und Resultate im Überblick:

Das Postulat der Fraktion ALG-CSP vom 24. Juni 2021 betreffend «Umnutzung Parkplätze Vorstadt» fordert, die zehn Längsparkplätze entlang der Vorstadt umzunutzen. Der frei werdende Raum soll mit passender Bepflanzung aufgewertet und wo sinnvoll der Aussengastronomie oder den Passantinnen und Passanten zur Verfügung gestellt werden.

Ergebnis: Der Antrag der SVP auf Nichtüberweisung wird im Stimmenverhältnis von 18:17 knapp abgelehnt. Damit hat der Stadtrat den Vorstoss innert 12 Monaten zu beantworten.

Postulat B. Elsener

Überweisung Postulat B. Elsener, die Mitte, vom 27. Juli 2021 betreffend «keine Bodenwellen für den Langsamverkehr». Der Postulant fordert, dass ab sofort keine neuen Bodenwellen mehr gebaut werden.

Für Tixi-Taxi, Rettungsdienst, Handwerker-Busse oder Feuerwehrlastwagen seien die Bodenwellen eine Behinderung. Zudem würden die Bodenwellen den Verkehr ins Stocken bringen, da diese nur extrem langsam passiert werden können. Dies sei nicht im Sinne eines fliessenden Verkehrs.

Ergebnis: Das Postulat wird überwiesen. Der Stadtrat hat den Vorstoss innert 12 Monaten zu beantworten.

Postulat St. Huber

Überweisung Postulat St. Huber, GLP, vom 27. Juli 2021 betreffend «Transparenzprinzip als Grundlage von Exekutivhandlungen». Gemäss Postulatstext zeichnet sich die politische Arbeit des Grossen Gemeinderates durch ein hohes Mass an Transparenz aus.

Dies solle auch für die städtische Exekutive gelten. Aktuell sind weder Sitzungsdaten, Traktandenlisten, Entscheide noch Protokolle des Stadtrates öffentlich einsehbar.

Das Postulat verlangt, der Stadtrat solle die Umsetzung der folgenden Anliegen prüfen und dem GGR dazu schriftlich Bericht erstatten: Veröffentlichung der Traktandenlisten der Stadtratssitzungen; die systematische, nachvollziehbare Erfassung und Veröffentlichung der Stadtratsentscheide; die Veröffentlichung eines Entscheidungs-Protokolls bzw. einer Medienmitteilung zu den traktandierten Geschäften der Stadtratssitzungen; die Veröffentlichung der Stadtratsentscheide zu GGR-Geschäften als Beilage des Berichts & Antrags; die automatisierte Anonymisierung von Stadtratsentscheiden und Protokollen als Standard.

Ergebnis: Das Postulat wird überwiesen. Der Stadtrat hat den Vorstoss innert 12 Monaten zu beantworten.

Postulat der SVP-Fraktion

Überweisung Postulat der SVP-Fraktion vom 9. August 2021 betreffend «für ein neu überarbeitetes transparentes GESAK in der Stadt Zug».

Die SVP fordert den Stadtrat auf, das bestehende gemeindliche Sportanlagen-Konzept (GESAK) aus dem Jahr 2010 zu überarbeiten und dem GGR und der Öffentlichkeit vorzulegen. Seit 2010 sind in der Stadt Zug einige Sportinfrastruktur-Projekte realisiert worden und es werden weitere folgen. Die Postulanten fordern daher einen neuen «Masterplan Sport».

Ergebnis: Das Postulat wird überwiesen. Der Stadtrat hat den Vorstoss innert 12 Monaten zu beantworten.

Verein «Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz»

Verein «Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021»; einmaliger Beitrag für die Durchführung der Winteruniversiade

Die Winteruniversiade des Internationalen Hochschulsport-Verbandes ist nach den Olympischen Spielen der grösste Multisport-Anlass im Winter. Im Dezember 2021 findet die 30. Austragung dieses Anlasses in der Zentralschweiz und auf der Lenzerheide statt.

In der Stadt Zug werden das Eishockeyturnier der Männer, die Finalspiele des Frauenturniers sowie die Schlussfeier durchgeführt. Der Verein «Winteruniversiade Luzern-Zentralschweiz 2021» ersucht die Stadt Zug um einen einmaligen Beitrag von 250'000 Franken für die Durchführung der Winteruniversiade 2021. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) befürwortet den Beitrag mit sechs zu Null Stimmen.

Ergebnis: Ein Antrag von Stefan W. Huber (GLP), den einmaligen Beitrag von 250'000 Franken aus Effizienz- und Transparentgründen direkt der EVZ Gastro AG zur Tilgung der Untermiete der städtischen Immobilien für den Verein «Winteruniversade Luzern-Zentralschweiz zu überweisen, wird im Stimmenverhältnis 27 zu zehn Stimmen abgelehnt.

Ebenfalls abgelehnt (im Stimmenverhältnis von 20 zu 16 Stimmen bei einer Enthaltung) wird ein Antrag von Urs Bertschi (SP) um eine Zusatzziffer, wonach die Zahlung nicht vorzunehmen sei, wenn die Weltmeisterschaft coronabedingt nicht zur Durchführung gelangen sollte. In der Schlussabstimmung wird dem Geschäft mit 30 zu vier Stimmen zugestimmt.

Personenunterführung Guthirt; Planungskredit

Die Stadt Zug entwickelt sich im Norden beidseits der SBB-Gleise weiter. Bereits im kommunalen Richtplan Langsamverkehr von 2009 ist auf Höhe des Güterbahnhofs, beziehungsweise der Guthirtstrasse, eine Personenunterführung (PU) Guthirt festgeschrieben.

Im Zuge verschiedener Planungen zeigte sich, dass die PU Guthirt künftig nicht nur für Fussgängerinnen und Fussgänger, sondern auch für Fahrräder nutzbar sein soll. Für die PU Guthirt wird ein Planungskredit von 1,64 Millionen Franken beantragt. Die Bau- und Planungskommission (BPK) stimmte dem Planungskredit mit neun gegen zwei Stimmen zu, die GPK mit sechs zu Null Stimmen.

Ergebnis: Das Stadtparlament stimmt dem Geschäft in der Schlussabstimmung einstimmig zu.

Postulat G. Bruhin

Postulat G. Bruhin, SVP, und Mitunterzeichnende vom 29. September 2020 betreffend «Neuer Tagungsort des Grossen Gemeinderates von Zug».

In seiner Antwort kommt der Stadtrat nach Konsultation des Büro GGR zum Schluss, dass die GGR-Sitzungen wieder im Kantonsratssaal stattfinden sollen – sobald es die Pandemie-Situation zulässt. Der Kantonsratssaal habe sich als Sitzungsort des GGR bewährt.

Mit der im Vergleich zum Kantonsrat geringeren Parlamentarierzahl sind die Platzverhältnisse für den GGR im Kantonsratssaal grosszügig. Für Sitzungen im Casino Theater belaufen sich die Kosten auf rund 4'000 Franken pro Sitzung, das entspricht jährlichen Kosten von zirka 40'000 bis 50'000 Franken. Hinzu kommen höhere interne Kosten, zum Beispiel in der Kanzlei und im Weibelamt.

Ergebnis: Der Bericht und Antrag wird zur Kenntnis genommen. Das Postulat kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation A. Kyburz

Interpellation A. Kyburz, FDP, vom 24. April 2021 betreffend Quartiersammelstelle Guthirt inkl. Kartonannahme

Der Interpellant wollte vom Stadtrat unter anderem wissen, ob eine Quartiersammelstelle im Guthirt als Ersatz für den Ökihof geplant sei, was der Stadtrat in seiner Antwort bejahte. Im Bereich des heutigen Ökihofs an der Inneren Güterstrasse entsteht eine neue Quartiersammelstelle.

Diese wird der Bevölkerung per Ende 2022 für die Entsorgung von Hauskehricht, Alu und Glas zur Verfügung stehen. Altpapier und Karton können über das Ökimobil, das an der Inneren Güterstrasse eine neue Haltestelle erhält, entsorgt werden.

Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen. Die Interpellation kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Motion M. Hügin

Motion M. Hügin, FDP, und Mitunterzeichnende vom 30. Juni 2020 betreffend «Velostadt».

Die Motion verlangt, dass die Stadt zusammen mit dem Kanton eine innerstädtische Veloinfrastruktur mit sicheren, bequemen und direkten Verbindungen zwischen den Wohnquartieren und wichtigen Schul-, Arbeits-, Freizeit- und Einkaufsorten sowie mit ausreichenden gedeckten Veloabstellplätzen erstellt.

Im Zwischenbericht weist der Stadtrat darauf hin, dass die kommunale Velonetzplanung sich an der übergeordneten kantonalen Velonetzplanung auszurichten hat. Denn nur eine aufeinander abgestimmte und vernetzte Veloinfrastruktur von lokalen und regionalen Routen könne einen grossen Nutzen bieten.

Die kantonale Velonetzplanung wurde im Frühjahr 2021 überarbeitet und neu ausgerichtet. Die Vernehmlassung der Gemeinden und Interessensverbände erfolgte bis zum 15. Juni 2021. Der Kanton wird nun seine diesbezügliche Planung auf der Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen konsolidieren, um das übergeordnete Veloroutennetz im kantonalen Richtplan festsetzen zu lassen.

Anhand der übergeordneten Planung kann danach das kommunale Veloroutennetz überarbeitet und definiert werden. Aufgrund des notwendigen Abstimmungsbedarfs mit dem Kanton erachtet der Stadtrat eine vorgezogene Überarbeitung der städtischen Veloinfrastruktur zum heutigen Zeitpunkt als nicht zweckmässig.

Ergebnis: Der Zwischenbericht wird zur Kenntnis genommen. Die Frist zur Beantwortung der Motion wird bis zur Ortsplanungsrevision verlängert und das Geschäft wird auf der Geschäftskontrolle belassen.

Interpellation der FDP-Fraktion

Interpellation der FDP-Fraktion vom 13. April 2021 betreffend «kostenlose Werbeflächen für das stadtzugerische Gewerbe».

Die Interpellanten wollten unter anderem vom Stadtrat wissen, ob Plakatstellen temporär dem Stadtzuger Gewerbe und den KMU kostenlos zur Verfügung gestellt werden können, was der Stadtrat in seiner Antwort verneinte. Die Freigabe der Kultur-Plakatstellen für rein kommerzielle Zwecke sei gestützt auf das Reglement über die Aussenwerbung der Stadt Zug nicht möglich.

Entweder müsste das Reglement angepasst werden oder die Plakatstellen für kulturelle Veranstaltungen gemäss Beschluss über das Informationssystem für diese Zweckerweiterung zusätzlich ein Baubewilligungsverfahren durchlaufen.

Eine Öffnung der Kulturplakatstellen für kostenlose kommerzielle Werbung widerspräche zudem dem kürzlich durchgeführten Ausschreibungsverfahren für das kommerzielle Plakatwesen auf öffentlichem Grund.

Gegenüber dem Vertragspartner der Stadt Zug, der APG, würde eine solche kostenlose Öffnung von Plakatstellen gegen Treu und Glauben sowie gegen den ausgehandelten Vertrag verstossen. Gegenwärtig ist der Stadtrat an der Überarbeitung der Richtlinie zur Benützung des öffentlichen Grundes. In diesem Rahmen werden allfällige Anpassungen bezüglich mobilen Werbeträgern direkt vor den Geschäftslokalitäten geprüft.

Ergebnis: Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen. Die Interpellation kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation C. Kremmel

Interpellation C. Kremmel, CVP, P. C. Brunner, SVP, und D. Meyer, glp, vom 27. April 2021 betreffend «Sauberkeit x Sicherheit in Zug mit Schwerpunkt diverser «Hot-Spots» von Seeliken-Altstadt-Promenade-Hafen. Wie weiter in der «Güsel-Stadt Zug?».

Im Herbst 2020 und ab Frühling 2021 haben sich in der Stadt Zug – insbesondere entlang des Seeufers – das Litteringproblem und die Zerstörung der öffentlichen Infrastruktur durch Vandalen akzentuiert, beispielsweise WC-Anlagen, Sitzbänke oder Abfallbehälter.

Wie will die Stadt diesem Problem Herr werden? In seiner Antwort erklärt der Stadtrat, dass die Zuger Polizei bis Oktober 2021 vermehrt Kontrollen – uniformiert und teilweise auch zivil – durchführen lässt. Diese Patrouillen suchen auch den Dialog mit den anwesenden Personen.

Es soll mit möglichst wenig repressivem Einschreiten aufgezeigt werden, dass alle einen Beitrag für eine geordnete Nutzung des öffentlichen Raums leisten müssen. Als Sofortmassnahme wurde seit Anfang Mai eine Toi-Toi-Kabine oberhalb der Katastrophenbucht, eine WC-Anlage sowie ein Urinal beim Rehgehege bereitgestellt. Mittelfristig ist der Umbau der städtischen WC-Anlageninfrastruktur geplant.

Dies betrifft insbesondere die publikumsintensiveren Anlagen entlang des Seeufers und im Stadtzentrum. Geplant ist der Einbau von vandalensicheren Unisex-Einzelkabinen (Typ «ZüriWC»), wie sie bereits an verschiedenen Orten in der Stadt Zug im Einsatz sind.

Ergebnis: Der Antrag der SVP-Fraktion auf negative Kenntnisnahme wird mit 29 zu sechs Stimmen abgelehnt. Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen. Die Interpellation kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Interpellation L. Uttinger

Interpellation L. Uttinger, FDP, vom 22. März 2021 betreffend «Nachtruhestörungen am Seeufer».

Die Interpellantin erkundigt sich nach den Massnahmen, welche sicherstellen, dass das Lärmreglement in Bezug auf die Nachtruhe am Seeufer in Zukunft eingehalten werde. Gemäss Reglement herrscht Nachtruhe von 7 bis 22 Uhr. Ausgenommen sind Veranstaltungen, für welche zuvor eine Bewilligung erteilt wurde.

Der Stadtrat ist in seiner Interpellationsantwort der Meinung, dass dieses Problem nur mit sehr intensivem Personalaufwand und mit einem Alkoholverbot am Seeufer angegangen werden kann.

Die Erhöhung des Beitrags für den Einkauf von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten, als auch die Aufnahme eines entsprechenden Paragrafen im Reglement über die Benützung der öffentlichen Anlagen, lägen in der Kompetenz des Grossen Gemeinderats. Dies würde dem Stadtrat die Kompetenz zur Aussprache eines örtlich oder zeitlich beschränkten Alkoholmitbringverbots in speziellen Situationen ermöglichen.

Ergebnis: Der Antrag der SVP-Fraktion auf negative Kenntnisnahme wird mit 25 zu sechs Stimmen bei zwei Enthaltungen abgelehnt. Die Antwort des Stadtrats wird zur Kenntnis genommen. Die Interpellation kann von der Geschäftskontrolle abgeschrieben werden.

Aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird das Traktandum «Interpellation der SVP-Fraktion vom 1. Mai 2021 betreffend Mitwirkung zur Ortsplanung» auf die nächste Sitzung verschoben.

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