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Kanton Zug: Gefrorene Gewässer dürfen nicht betreten werden

Zuger Polizei
Zuger Polizei

Region Zug,

Im Kanton Zug sind die Gewässer gefroren. Eine Kontrolle am Dienstag hat ergeben, dass diese nicht tragend sind und damit nicht betreten werden dürfen.

Gefrorene Gewässer
Die gefrorenen Gewässer im Kanton Zug sind nicht tragbar und dürfen nicht betreten werden. - Zuger Polizei

Auf einzelnen kleineren, stehenden Gewässern im Kanton Zug haben sich teilweise Eisschichten gebildet.

Dabei handelt es sich aber um eine gefährliche Schicht von Schneeeis, die irrtümlicherweise als tragende Eisschicht falsch interpretiert werden kann.

Die Absperrungen sind zu beachten

Dies ergab eine Kontrolle am Dienstagmorgen durch die Spezialisten der Zuger Polizei. Sämtliche Gewässer im Kanton Zug bleiben somit gesperrt und dürfen strikte nicht betreten werden.

Die Freigabe der Gewässer erfolgt nach Kontrolle durch die Zuger Polizei in enger Absprache mit den Gemeindebehörden. Allfällige Absperrungen sind strikte zu beachten.

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Kommentare

User #3607 (nicht angemeldet)

Im Kanton Zug wird alles mit verboten geregelt, wenn es um privatpersonen geht. Ausser wenn es um Firmen geht ist alles erlaubt?

User #6184 (nicht angemeldet)

"Hallo Rettungsdienst! Hier ist jemand im Eis eingebrochen, kommen sie schnell!" - "Schwerzanrufe sind strafbar!" - "Nein, das ist kein Scherzanruf, es ist wirklich jemand eingebrochen!" - "Das kann nicht sein, das Eis wurde gar nicht zum betreten freigegeben. Rufen Sie bitte erst an, wenn es zu einem richtigen Notfall kommt".

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