Die Zuger Regierungsrat setzt bei der Prämienverbilligung nach eigenen Angaben ein Zeichen für den Mittelstand. Die Mittel werden um 5,6 Millionen Franken auf 64,5 Millionen Franken erhöht, die Einkommensgrenze steigt um 10'000 Franken.
Zug
Das Zuger Regierungsgebäude. - Keystone
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Neu liegt die obere Grenze für das massgebende Einkommen bei der Prämienverbilligung bei etwa 80'000 Franken. Für eine vierköpfige Familie entspreche dies, je nach Steuersituation, einem Bruttoeinkommen von über 100'000 Franken, teilte die Gesundheitsdirektion des Kantons Zug am Freitag mit.

Von den verbesserten Rahmenbedingungen werden gemäss der Mitteilungen rund 6000 Personen profitieren. Sie erhalten neu eine Prämienverbilligung oder der Zustupf wird höher ausfallen. Von den zusätzlichen 5,6 Millionen Franken zahlt der Kanton den Löwenanteil von 5,4 Millionen Franken, 0,2 Millionen Franken übernimmt den Bund.

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