Die IG Wahlfreiheit Kanton Zug hat am 10. November 2022 bei der Staatskanzlei eine Petition gegen die Aufhebung der Notfall-Klinik in Cham eingereicht.
krankenhäuser überlastung
Beatmungsgerät in einer Klinik. (Symbolbild) - AFP
Ad

Im Juni hatte die Zuger Gesundheitsdirektion einen Entwurf der neuen Spitalliste in die Vernehmlassung geschickt.

Diese hat es in sich: Die Grundversorgung soll nur noch im Kantonsspital in Baar angeboten werden, der Andreasklinik der Hirslandengruppe in Cham würden Wahleingriffe verbleiben.

Zwei komplett ausgebaute Notfallstationen seien im kleinräumigen Kanton Zug nicht angebracht, lautete die Begründung.

Der Abbau würde der Gesundheitsversorgung schaden

Mit der Petition «Nein zum Abbau der Grund- und Notfallversorgung in der Andreasklinik» fordert die IG die Regierung auf, diesen Entscheid rückgängig zu machen.

Der Abbau würde nicht nur der Klinik, sondern der Gesundheitsversorgung im Kanton schaden. Zusammengekommen sind über 5000 Unterschriften.

Der IG gehören unter anderem Politikerinnen und Politiker von Mitte, FDP und SVP an.

Die Spitalliste soll voraussichtlich Ende 2022/Anfang 2023 definitiv verabschiedet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

RegierungSVPFDPZug