Zug

    Festnahme! Ehepaar betreibt Erotik-Etablissement

    Zuger Polizei
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    Region Zug,

    Im Zuge eines mehrmonatigen Ermittlungsverfahrens sind die Betreiber eines Erotik-Etablissements festgenommen worden. Auch zwei Frauen wurden festgenommen.

    Coronavirus Erotikbetrieb
    Im Kanton Zug wurden die Betreiber eines Erotikbetriebs verhaftet. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Ein Ehepaar, das ein Erotik-Etablissement betreibt, wurde verhaftet.
    • Bei der Polizeiaktion wurden auch zwei asiatische Sexarbeiterinnen festgenommen.

    Seit mehreren Monaten führen die Zuger Strafverfolgungsbehörden ein Ermittlungsverfahren wegen Förderung der illegalen Prostitution und Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz.

    Im Zentrum der Ermittlungen steht ein Ehepaar, welches in mehreren Kantonen über eine längere Zeit mutmasslich chinesische Frauen illegal als Sexarbeiterinnen beschäftigt hat.

    Das durch die beiden Beschuldigten betriebene Erotik-Etablissement hat sich zu Beginn der Ermittlungen im Kanton Zug befunden.

    Wohnsitz und Erotik-Etablissements von Ehepaar

    Am vergangenen Mittwoch, den 11. Dezember 2024, wurde das Ehepaar bei einer koordinierten Polizeiaktion in den Kantonen Obwalden und Aargau festgenommen.

    Bei den Örtlichkeiten handelt es sich zum einen um den privaten Wohnsitz des Ehepaars sowie um den aktuellen Standort des Erotik-Etablissements.

    Handschellen
    Ein Mann in Handschellen. (Symbolbild) - keystone

    Weiter wurden an den beiden Örtlichkeiten Hausdurchsuchungen durchgeführt. Dabei trafen die Einsatzkräfte im Erotik-Etablissement auf zwei anwesende Sexarbeiterinnen.

    Ehepaar durch Schnellrichter verurteilt

    Gemäss den bisherigen Ermittlungen wurden sie durch das festgenommene Ehepaar illegal als Prostituierte beschäftigt.

    Gericht
    Die Beschuldigten wurden verurteilt. - Pixabay

    Die beiden chinesischen Staatsangehörigen wurden durch den Schnellrichter der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug wegen Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

    Durch das Amt für Migration wurden die beiden Frauen aus der Schweiz weggewiesen und mit einem zweijährigen Einreiseverbot belegt.

    Strafuntersuchung gegen Betreiber eingeleitet

    Gegen die Betreiber des Erotik-Etablissements hat die Staatsanwaltschaft des Kantons Zug eine Strafuntersuchung wegen Förderung der Prostitution sowie Widerhandlungen gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz eröffnet.

    Bei den beiden Beschuldigten handelt es sich um einen 58-jährigen Schweizer und eine 51-jährige chinesische Staatsangehörige.

    Die Zuger Polizei wurde bei der koordinierten Aktion von mehreren Einsatzkräften der Kantonspolizei Obwalden und der Kantonspolizei Aargau unterstützt.

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    Kommentare

    User #2445 (nicht angemeldet)

    Neue Gäste,neue Überraschungen.

    User #6280 (nicht angemeldet)

    Nicht die Prostituierten sollten bestraft werden. Denn die machen es meistens weil sie arm sind. Dass das Ehepaar gestraft wird ist super. Es sollten aber auch die Feier bestraft werden, weil sie mitverantwortlich sind dass arme Frauen ausgebeutet werden.

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