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    Steuertipps für Zug: Das musst du zum Jahresende wissen

    Zuger Woche
    Zuger Woche, Adolf Beeler

    Region Zug,

    Wer Steuern sparen will, muss sich spätestens zum Jahresende hin Gedanken machen. Denn nur wer plant, kann auch im Folgejahr namhaft Steuern sparen.

    Adolf Beeler, Treuhänder und Steuerexperte der Beeler + Beeler Treuhand AG in Rotkreuz.
    Adolf Beeler, Treuhänder und Steuerexperte der Beeler + Beeler Treuhand AG in Rotkreuz ZG. - zVg

    Der grösste Fehler bei den Steuern besteht darin, die Steuererklärung im Frühjahr auszufüllen, abzuschicken und auf die Formulare des nächsten Jahres zu warten. Wer die Pflicht hat, Steuern zu sparen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen. Darum hier die Wegleitung zum Steuernsparen.

    Belege aufbewahren

    Es hört sich simpel an. Aber, wer von den Abzügen profitieren will, muss diese in der Regel belegen. Daher empfiehlt es sich, die Belege bereits während des Jahres systematisch zu sammeln und abzulegen.

    Die meisten Abzüge werden nämlich nur akzeptiert, wenn entsprechende Belege vorliegen. Damit schaffen Sie Goodwill und vermeiden (unangenehme) Rückfragen.

    Energiesparende Massnahmen: Jetzt profitieren

    Seit dem 1. Januar 2020 können Eigentümer von Liegenschaften von zusätzlichen Abzugsmöglichkeiten profitieren. Diese basieren auf der Energiestrategie 2050 bzw. dem Energiegesetz und sind als Anreiz für Hauseigentümer gedacht, mit der Sanierung und dem Neubau von Gebäuden den Energieverbrauch zu reduzieren.

    So können Ausgaben für energiesparende Investitionen als Novum in den zwei folgenden Steuerperioden abgezogen werden, falls sie in der laufenden Steuerperiode, in welcher die Ausgaben angefallen sind, steuerlich nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.

    Die gleiche Regelung gilt für Rückbaukosten, welche im Hinblick auf einen Neubau entstanden sind. Mit einer geschickten Planung können solche Kosten somit auf bis zu drei Steuerperioden steueroptimiert aufgeteilt werden.

    Steuererklärung ausfüllen
    Wer die Pflicht hat, Steuern zu sparen, hat auch das Recht, Steuern zu sparen. (Symbolbild) - keystone

    Achtung: Infolge Steuerreform können Energiesparmassnahmen bei der Bundessteuer nur noch bis zum 31.12.2028 geltend gemacht werden. Die Kantone können diesen Abzug längstens bis 2050 weiterhin vorsehen.

    Säule 3a noch einzahlen

    Der maximale Einzahlungsbetrag für 2026 beträgt für Angestellte (Ehemann und Ehefrau, falls für beide zutreffend) je 7258 Franken und für Selbständigerwerbende 36'288 Franken.

    Solche Einzahlungen sind vollumfänglich steuerlich absetzbar und müssen spätestens am 31. Dezember bei der Bank/Versicherung gutgeschrieben sein. Wichtig: Wer erwerbstätig bleibt kann befristet über das ordentliche Rentenalter hinaus mit der Säule 3a steuerprivilegiert sparen.

    Übrigens: Wer die Mittel zur Verfügung hat, sollte die Einzahlung für 2027 bereits im Januar vornehmen: Die Zinsen sind in der Regel höher und steuerfrei.

    Lücken bei Pensionskasse füllen

    Falls eine Beitragslücke besteht (fragen Sie Ihre Pensionskasse), können noch bis zum Jahresende sogenannte Einkäufe geleistet werden. Diese sind dann in der nächsten Steuererklärung vollumfänglich abziehbar.

    Zahlen Sie die Beiträge spätestens am 15. Dezember ein, damit Sie sicher sind, dass Ihnen die Beträge noch für 2026 gutgeschrieben werden (Gutschrifts-Datum ist entscheidend für Abzug). Je nach Höhe des Einkommens (Progression) können im Kanton Zug Steuern bis zu 25 Prozent des einbezahlten Betrages gespart werden.

    Zum richtigen Zeitpunkt umziehen

    Wer auf das Jahresende hin umzieht, sollte darauf achten, wo er am 31. Dezember seinen Wohnsitz hat. Der genannte Stichtag entscheidet, in welchem Kanton bzw. in welcher Gemeinde man für das gesamte abgelaufene Jahr seine Steuern bezahlt. Beispiel: Sie ziehen am 15. Dezember 2026 von Baar ZG nach Ebikon LU.

    Sie bezahlen für das Jahr 2026 Ihre gesamten Steuern im Kanton Luzern. Der umgekehrte Fall gilt sinngemäss. Somit empfiehlt es sich – je nach kantonalem Steuertarif – mit der Anmeldung am neuen Wohnort bis Januar zuzuwarten oder die Anmeldung bereits im Dezember vorzunehmen.

    Achtung: Der Lebensmittelpunkt muss tatsächlich von einem Wohnort zu einem anderen Wohnort verlegt und allenfalls mit geeigneten Unterlagen (Mietvertrag) nachgewiesen werden. Nur die Papiere verlegen funktioniert somit nicht.

    Heiraten und Steuern sparen

    Im Kanton Zug gilt, dass bei Heirat für die Besteuerung während der gesamten Steuerperiode die Verhältnisse am Ende der Steuerperiode, also am 31. Dezember massgebend sind. Wer also beispielsweise am 30. November 2026 zivil heiratet, hat für das gesamte Steuerjahr 2026 die Einkünfte und das Vermögen zusammenzurechnen und gemeinsam zu versteuern.

    Sind beide voll erwerbstätig, kann dies aufgrund der Steuerprogression zu einer spürbaren Mehrbelastung führen (sogenannte Heiratsstrafe).

    Bei Heirat im Januar 2027 können die gesamten Einkünfte 2026 dagegen noch getrennt und zu einem tieferen Progressionstarif abgerechnet werden. Ziehen die Eheleute zusammen, so ist für die Besteuerung entscheidend, wo sich am 31. Dezember der gemeinsame Wohnort befindet. Dort wird das Ehepaar für das gesamte abgelaufene Jahr gemeinsam besteuert.

    Pensionierung planen

    Falls Sie nächstes Jahr pensioniert werden, lohnt es sich zumeist, das Säule 3a-Guthaben noch in diesem Jahr zu beziehen. Denn für die Berechnung des Steuertarifes werden alle Vorsorge-Kapitalbezüge eines Ehepaares (Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben, Säule 3a) eines Kalenderjahres zusammengezählt. Dies führt aufgrund der progressiven Steuertarife zu einer höheren Steuerbelastung.

    Als Rentner Steuern sparen

    Wer nach Erreichen des offiziellen AHV-Alters weiterhin einer Erwerbstätigkeit nachgeht, darf längstens noch fünf weitere Jahre abzugsfähige Einzahlungen in die Säule 3a leisten und zudem den Bezug der Altersleistung bis zu diesem Zeitpunkt hinausschieben.

    Noch Dividende beziehen

    Im Kanton Zug gilt für KMU-Inhaber: Wer an einer juristischen Person, wie einer AG oder GmbH, mit mindestens 10 Prozent beteiligt ist, muss vereinnahmte Dividenden nur zu 50 Prozent versteuern (Bund: 70 Prozent).

    Kümmerst du dich unter dem Jahr aktiv darum, Steuern zu sparen?

    Für KMU-Inhaber kann es sich daher möglicherweise lohnen, sich Ende Jahr eine Dividende statt einen Bonus, welcher zu 100 Prozent zu versteuern und zudem mit Sozialversicherungsabgaben belastet wird, auszuschütten.

    Gutes tun und Steuern sparen

    Der Bund und der Kanton Zug gestatten einen Abzug für gemeinnützige Zuwendungen (Spenden). Voraussetzung für die Abzugsfähigkeit ist, dass die Zahlung an eine Institution geleistet wird, die aufgrund ihres gemeinnützigen Zweckes steuerbefreit ist (Caritas, Amnesty International, Schweizerisches Rotes Kreuz, Winterhilfe, LZ Weihnachtsaktion).

    Die Steuerverwaltungen führen Listen über jene Institutionen, welche gemeinnützige oder öffentliche Zwecke verfolgen. Bei Bund und Kanton können maximal 20 Prozent des massgebenden Reineinkommens geltend gemacht werden.

    Der Gesamtbetrag der im Laufe des Steuerjahres geleisteten Zuwendungen muss sich auf mindestens 100 Franken belaufen. Die getätigten Spenden sind in der Steuererklärung detailliert aufzuführen. Die Belege sind jedoch nur auf Verlangen der Steuerverwaltung einzureichen.

    Hinweis

    Dieser Artikel ist zuerst in der «Zuger Woche» erschienen.

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