In einem Sexstudio in Trimbach SO wurde der stellvertretende Geschäftsführer wegen mehrfacher Förderung der Prostitution verurteilt.
Prostituierte
Eine Prostituierte in einem Bordell. (Symbolbild) - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Thailänder betrieb ein Sexstudio mit seiner Mutter im Kanton Solothurn.
  • Da es im Puff nicht mit rechten Dingen zuging, wurde der Mann verurteilt.
  • So soll er die Frauen von sich abhängig gemacht und von ihrer Notlage profitiert haben.
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Ein thailändischer Geschäftsmann, der in Trimbach zusammen mit seiner Mutter ein Sexstudio betrieb, scheiterte mit seiner Beschwerde vor dem Bundesgericht gegen seine Verurteilung wegen mehrfacher Förderung der Prostitution. Darüber berichtet die «Solothurner Zeitung».

Geschäftsbetrieb unter strafrechtlicher Beobachtung

Das ist passiert: Der stellvertretende Geschäftsführer und seine Mutter betrieben im Jahr 2014 gemeinsam ein Thai-Sexstudio in Trimbach. Trotz ihrer Führungsfunktion soll er laut Bundesgericht seine Machtposition genutzt haben, um Druck auf seine Angestellten auszuüben. Dies führte zu Vorwürfen und Untersuchungen wegen mehrfacher Förderung der Prostitution.

Die erste gerichtliche Untersuchung resultierte 2021 in einer gemässigten Verurteilung.

Verstärkte Anschuldigungen und Verurteilung

Nach einer Berufung durch die Staatsanwaltschaft und vier betroffenen Prostituierten landete der Fall vor dem Obergericht. Im Mai 2023 kam das Gericht zu dem Schluss, dass der damals 41-jährige Mann und seine Mutter sich über die angebliche Schaffung eines «sicheren Orts» für die Prostituierten hinaus auch der mehrfachen Förderung der Prostitution schuldig gemacht haben.

Das Strafmass wurde daher auf 22 Monate Haft und eine Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu jeweils 10 Franken erhöht, ebenfalls auf Bewährung. Der Beschuldigte war mit der erhöhten Strafe jedoch nicht einverstanden und zog vor das Bundesgericht.

Entscheidung des Bundesgerichts

Das Bundesgericht verwarf seine Beschwerde und bestätigte das Urteil des Obergerichts und das entsprechende Strafmass.

Gestützt wurde die Argumentation auf die Aussage einer Sexdienstleisterin. Sie soll wegen ihres illegalen Aufenthaltes von den Einnahmen aus der Prostitution und der von ihrem Chef zur Verfügung gestellten Drogen abhängig gewesen sein.

Diese Abhängigkeit hat er auf ein System übertragen, das eine ständige Präsenz vorsah. Sogar während Krankheitsfällen und es liess auch keinen Spielraum für Preise, Dienste oder Kundeninteraktion. Das Gericht sprach daher davon, dass die Frauen im Sexstudio nicht «frei» gewesen wären.

Beschwerde wurde abgewiesen

Das Bundesgericht entschied daher laut «Solothurner Zeitung», dass solche Praktiken zweifelsohne nicht auf Übereinstimmung oder zumindest auf die Bedürfnisse der Frau zurückzuführen sind. Daher wurde die Beschwerde des Beschuldigten, soweit sie berücksichtigt wurde, abgewiesen.

Zusätzlich hat das Bundesgericht den Antrag auf unentgeltliche Rechtshilfe abgewiesen. Der Beschuldigten wurde zur Zahlung der Gerichtskosten in Höhe von 1200 Franken verurteilt.

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