Die Zuger Regierung lässt gewisse Corona-Stützungsmassnahmen auslaufen oder aufheben. Die Massnahmen waren dem Finanzdirektor für einen Teil der Bevölkerung und der Wirtschaft «eine grosse Hilfe». Sie konnten dazu beitragen, die Gefahr für die Liquidität der Unternehmen abzuwenden.
Zug
Das Zuger Regierungsgebäude. - Keystone
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Der Regierungsrat fällte diesen Entscheid «in Anbetracht der epidemiologischen Entwicklung», wie er am Mittwoch mitteilte. Gerade der Stützungsfonds sicherte vielen Zuger Kleinunternehmen die Liquidität über den Lockdown hinaus.

Nach den vom Bundesrat angeordneten Lockerungen habe sich die Bevölkerung und die Wirtschaft im Kanton Zug mit der neuen Situation arrangiert, wird Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) zitiert. Die Gesuchseingänge waren in letzter Zeit «stark rückgängig».

Der Regierungsrat wird deshalb den Stützungsfonds nicht über das offizielle Enddatum hinaus betreiben. Damit können Gesuche dafür noch bis zum 9. Oktober gestellt werden. Das gleiche Enddatum besteht für Gesuche des Lotterie- und des Sportfonds. Sollte es die Corona-Pandemie notwendig machen, werden diese Stützungsmassnahmen allenfalls wieder in Betrieb genommen, heisst es weiter.

Um die Liquiditätsversorgung für Unternehmen und Selbständigerwerbende sicherzustellen, stellte der Kanton Zug ausserdem eine Kreditausfallgarantie von 85 Millionen Franken zur Verfügung. Bis heute sei kein Gesuch für eine Kreditausfallgarantie eingegangen, heisst es weiter.

Der Regierungsrat entschied deshalb, die entsprechende Verordnung per Ende September aufzuheben. Ebenfalls beendet wird das Bundesprogramm zur Unterstützung der Startups, wofür sich der Kanton Zug mit fünf Millionen und der Bund mit 10 Millionen Franken verbürgt haben.

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