Wie die Gemeinde Walchwil bekannt gibt, wird sie ab dem 1. Juni 2023 erneuerbare Energieträger finanziell unterstützen.
Das Gemeindehaus in Walchwil.
Das Gemeindehaus in Walchwil. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die dafür im Budget vorgesehenen Mittel sollen der Förderung von Photovoltaikanlagen dienen.

Die Beiträge sind für bestehende Bauten vorgesehen, bei denen eine neue Photovoltaikanlage errichtet oder eine bereits vorhandene durch eine mit besserer Leistung ersetzt werden soll.

Ab dem 1. Januar 2023 ist die Verordnung zum neuen Energiegesetz des Kantons Zug in Kraft.

Daher sind Neubauten vom Förderprogramm ausgenommen, weil erneuerbare Energien bei diesen vorausgesetzt und somit rechtlich vorgegeben sind.

Im Budget 2023 sind 50’000 Franken vorgesehen

Das Label «Energiestadt» verdient sich die Gemeinde Walchwil durch ihr jahrelanges Engagement im Bereich der Energie.

Aus dem damit verbundenen Energieleitbild geht hervor, dass die Gemeinde erneuerbare Energie fördern will. Die entsprechenden Richtlinien werden per 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt.

Im Budget 2023 sind für die Finanzierung von Photovoltaikanlagen 50’000 Franken vorgesehen.

Gesuche für Förderbeiträge können ab dem 1. Juni 2023 eingereicht werden. Vor diesem Stichtag eingehende Gesuche können nicht berücksichtigt werden.

Einen konkreten Beitrag für Energiepolitik leisten

Eine Gesuchstellung ist zwingend vor der Realisierung des Baus zu tätigen.

Es wird darauf hingewiesen, dass die baurechtlichen Aspekte zu berücksichtigen sind und vorgängig mit der Abteilung Bau und Planung abgestimmt werden müssen.

Der Gemeinderat will mit Beiträgen zur Förderung erneuerbarer Energieträger einen konkreten Beitrag für eine zukunftsgerichtete Energiepolitik leisten.

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