Die Arbeitslast bei der Strafabteilung am Zuger Obergericht wird in nächster Zeit so gross sein, dass sie temporär personelle Unterstützung benötigt.
Zuger Obergericht
Das Gebäude des Zuger Obergerichts. (Archivbild) - Keystone
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Für die Unterstützung beantragte das Gericht die Wahl von Orlando Fosco (GLP) zum ausserordentlichen Ersatzrichter.

Das Parlament hat den 35-Jährigen am Donnerstag, 26. Januar 2023, mit Nebengeräuschen von Mitte-Rechts gewählt.

Orlando, der bereits seit bald zwei Jahren in der Strafabteilung als Gerichtsschreiber arbeitet, erhielt 52 Stimmen, das absolute Mehr lag bei 32 Stimmen.

Auswahlverfahren des Obergerichts machte dem Volk keinen Vorschlag

Trotzdem war die Wahl war für Orlando Fosco kein Spaziergang. «Wir wurden vor vollendete Tatsachen gestellt», sagte Kurt Balmer (Mitte).

Er kritisierte das Auswahlverfahren des Obergerichts, das dem Volk keinen Vorschlag gemacht habe.

«Es kann doch nicht sein, dass das Gericht seinen eigenen Nachwuchs bestimmt.»

Wie das Obergericht in seinem Bericht und Antrag an das Parlament schreibt, wird die Strafabteilung des Obergerichts in nächster Zeit über zahlreiche grössere Wirtschaftsstraffälle zu entscheiden haben, bei welchen deren neuer Abteilungspräsident aufgrund seiner früheren Tätigkeiten als Staatsanwalt und ausserordentlicher Ersatzrichter des Strafgerichts in den Ausstand treten müsse.

Das gewählte Bewerbungsprozedere dürfe keine Schule machen

Um die im Strafbereich zusätzlich notwendigen richterlichen Kapazitäten sicherzustellen, beantragte das Gericht die Wahl eines ausserordentliches Ersatzmitglieds in einem 70-Prozent-Pensum bis Ende 2024.

Das Gesetzes sieht vor, dass der Kantonsrat ausserordentliche Ersatzmitglieder für die Dauer von höchstens zwei Jahren wählen kann, wenn ein Gericht wegen einer ausserordentlichen Zunahme der Arbeitslast nicht mehr in der Lage ist, seine Aufgaben innert angemessener Frist zu erfüllen.

Nicht nur Kurt Balmer störte sich am Auswahlverfahren, auch Michael Riboni (SVP) betonte, dass das gewählte Bewerbungsprozedere keine Schule machen und nicht zur Usanz werden dürfe.

Auch die Justizprüfungskommission (JPK) monierte, dass das Bewerbungsprozedere, also der Vorschlag eines internen Kandidaten durch das Obergericht, nicht in ihrem Sinne sei, sagte Präsident Thomas Werner. SP und ALG äusserten sich nicht zu dieser Wahl.

Fosco erfülle die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen

Dennoch kam die JPK auf Grund der personellen Situation und der anstehenden Pendenzen zum Schluss, dass ein Handlungsbedarf bestehe und dem Obergericht ein ausserordentliches Ersatzmitglied für die Dauer von höchstens zwei Jahren zur Verfügung zu stellen sei.

Fosco erfülle nach Einschätzung der Kommission sowohl die fachlichen wie auch persönlichen Voraussetzungen für das Amt.

Als einziger Makel stellte die JPK fest, Orlando Fosco in der ersten Fassung seines Lebenslaufes seine Parteizugehörigkeit bei der GLP nicht erwähnte, sagte Werner.

«Dies hätte man von einem Bewerber für ein solches Amt eigentlich erwarten dürfen.»

Das pragmatische Vorgehen gewählt

Obergerichtspräsident Marc Siegwart zeigte sich überrascht ob der «vielen Misstöne», wie er sagte. Da werde ein Haar in der Suppe gesucht, erklärte er.

Man habe das pragmatische Vorgehen gewählt, damit die Strafverfahren formell richtig geführt werden könne.

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