Italiener terrorisiert Zuger Beamte mit Droh- und Hassnachrichten

Laurin Zaugg
Laurin Zaugg

Region Zug,

Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts Zug haben einem Italiener den Führerausweis entzogen. In der Folge deckte er sie mit Beschimpfungen und Drohungen ein.

Polizei
Einem Italiener wurde der Führerausweis entzogen. In der Folge beleidigte er zwei Beamte per E-Mail und Sprachnachrichten heftig. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Einem heute 44-jährigen Italiener wurde im Jahr 2020 der Fahrausweis entzogen.
  • Danach beleidigte und bedrohte der Mann zwei Mitarbeiter vom Strassenverkehrsamt Zug übel.
  • Der Mann wurde vom Zuger Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt.

Alles beginnt mit einem Fahrausweis-Entzug im Jahr 2020: Ein heute 44-jähriger Italiener muss das Permit abgeben – und deckt die zuständigen Amtsmitarbeiter daraufhin mit Drohungen und Beleidigungen ein.

In diversen E-Mails und Sprachnachrichten beschimpft er die Zuger Beamten als «Sauschwizer», «N*ttesohn» oder «Dr*ckschwein».

Gemäss dem Zuger Obergericht habe der Mann damit versucht, seinen Führerausweis zurückzubekommen – ohne Erfolg.

Bereits 2020 nahm die Geschichte ihren Anfang, als das Zuger Strassenverkehrsamt dem Italiener den Führerausweis entzog. Seine Reaktion fiel äusserst heftig aus, wie das Lokalportal «Zentralplus» schreibt.

Beim Versuch, seinen Führerausweis zurückzubekommen, wurde er zunehmend aggressiver, schreibt das Zuger Obergericht.

Deshalb informierte das Strassenverkehrsamt den Mann per Briefpost, keine Anrufe seinerseits mehr entgegenzunehmen.

«Du verdammte huere Sauschwizer»

In den darauffolgenden Mails und Sprachnachrichten gab es beim Beschuldigten schliesslich kein Halten mehr – auf Kosten der Mitarbeitenden.

«Du verdammte huere Sauschwizer» – dies noch eine vergleichsweise harmlose Aussage des wegen Drohung, Hausfriedensbruch und Sachbeschädigung vorbestraften Mannes.

In insgesamt vier Sprachnachrichten fiel das Wort «N*ttesohn» ganze zwölf Mal, wie es dem Urteil zu entnehmen ist.

Auf die Beleidigungen folgen üble Drohungen

Es blieb jedoch nicht bei den Beleidigungen. Der mittlerweile 44-Jährige sagte, er hoffe, dass ein Mitarbeiter und seine Tochter «verrecken».

Schliesslich schrieb der Mann «ich werde herausfinden, wo du wohnst», und drohte dem Beamten, ihn zu «massakrieren».

Im Frühling 2025 sprach das Zuger Strafgericht den Mann schuldig. Der Vorwurf lautete «Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte». Er wurde aber nur wegen «Drohung» schuldig gesprochen.

Der Mann habe nicht nachweislich versucht, eine Amtshandlung zu verhindern. Dies sei laut dem Strafgericht jedoch die Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten.

Nachdem die Staatsanwaltschaft Berufung einlegte, revidierte das Obergericht das Urteil.

Mitarbeiter in «Angst und Schrecken» versetzt

Die beiden Mitarbeiter hatten angegeben, durch die Nachrichten in «Angst und Schrecken» versetzt worden zu sein. Die Vorfälle hätten sie beschäftigt und letztlich auch den Geschäftsablauf des Strassenverkehrsamts beeinträchtigt.

Das Obergericht sprach den Mann letztlich doch der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten. Zudem hat er die Verfahrenskosten von rund 17'000 Franken zu tragen.

Findest du die Strafe gerechtfertigt?

Ihm wurde auch untersagt, die Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts zu kontaktieren oder sich ihnen auf weniger als 20 Meter zu nähern. Auch das Gelände des Amts darf er nicht betreten, es sei denn, er wird ausdrücklich dazu aufgefordert.

Weiterlesen

reichtum
130 Interaktionen
Prahlt
Pfarrer Alkohol
41 Interaktionen
Er fährt ÖV
Sprachnachricht
44 Interaktionen
Sprachnachricht

MEHR AUS ZUG

1 Interaktionen
Stadt Zug