Wie die Gemeinde Zofingen informiert, ist die Übergabe des Eigentums des Fernwärmenetzes an die StWZ Energie AG ab 1. Januar 2022 vorgesehen.
Blick über die Stadt Zofingen und die Jurakette.
Blick über die Stadt Zofingen und die Jurakette. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die StWZ Energie AG betreibt heute zwei Fernwärmenetze, das Fernwärmenetz «Stadt» und das Fernwärmenetz «StWZ». Das Netz befindet sich zum Teil noch im Eigentum der Einwohnergemeinde.

Bei der Rechtsformänderung im Jahr 2001 wurde das damalige Fernwärmenetz «Stadt» nicht wie die anderen Energie- und Wasserversorgungsanlagen von der Einwohnergemeinde an die StWZ Energie AG ausgelagert. Dies soll nun nachgeholt werden.

Die Leitungen des Fernwärmenetzes «Stadt» mit Baujahr 1967 bis 1980 sind sanierungsbedürftig. Vordringlich zu erneuern sind Leitungen im Umfang von rund 600'000 Franken. Ein erster Teil (Schulgasse) wurde im Jahr 2020 mit Kosten von rund 200'000 Franken bereits durch die StWZ Energie AG saniert.

Das Fernwärmenetz «Stadt» kann keine grüne Energie berücksichtigen

Mit den aktuellen Verkaufspreisen kann das Fernwärmenetz «Stadt» nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Das Netz ist stark defizitär, da die laufenden Wärmelieferverträge für Objekte in der Altstadt auf Fernwärme aus fossiler Energie beruhen und die Investitionen in die neue Energiezentrale im Spital Zofingen mit einer Holzschnitzelheizung – und hauptsächlich erneuerbarer Energie - nicht berücksichtigen.

Die Einwohnergemeinde Zofingen ist auf diesem Netz die grösste Kundin respektive Abnehmerin von Fernwärme. Die Verträge laufen in den nächsten Jahren aus. Sie sollen unter Berücksichtigung der Lieferung von erneuerbarer Energie mit höherem Wärmepreis erneuert und wiederum langfristig abgeschlossen werden.

Der Stadtrat hat einem Sanierungsbeitrag von 300'000 Franken zugestimmt

Die Ablösung der bisherigen Verträge der Einwohnergemeinde ab Januar 2022 ist für den Stadtrat unbestritten.

Der Stadtrat und die StWZ Energie AG einigten sich zudem auf einen Sanierungsbeitrag der Einwohnergemeinde von 300'000 Franken an die StWZ Energie AG und den gleichzeitigen Eigentumsübertrag der alten Fernwärmeleitungen.

So kommt die Einwohnergemeinde rückwirkend ihren bisher nicht wahrgenommenen Sanierungspflichten nach. Zudem ist sie durch die Eigentumsübertragung zukünftig von solchen Pflichten befreit.

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