Zofingen

Zofingen: Hecken und Bäume bis 30. September zurückschneiden

Stadt Zofingen
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Zofingen,

In Zofingen AG müssen Bäume, Hecken und Sträucher entlang öffentlicher Strassen bis 30. September zurückgeschnitten werden – sonst drohen Kosten.

Sträucher schneiden Rückschnitt
Entsprechen Beflanzungen nicht den Vorgaben, steht ein Rückschnitt an. - Alexas_Fotos / Pixabay

Überhängende Äste, Hecken und Sträucher können die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, indem sie Signale, Strassenbeleuchtungen oder Strassenbezeichnungen verdecken. Zudem erschweren sie die Arbeit der öffentlichen Dienste wie Strassenreinigung und Winterdienst und behindern Fussgängerinnen, Fussgänger sowie Velofahrende.

Der Werkhof Zofingen ruft deshalb Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer dazu auf, ihre Bäume, Hecken und Sträucher entlang von öffentlichen Strassen und Wegen zu kontrollieren und erforderliche Rückschnitte vorzunehmen. Die Arbeiten sind bis spätestens 30. September 2026 auszuführen.

Für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden gelten folgende Vorgaben:

Entlang von Trottoirs ist die Bepflanzung auf eine Höhe von 3.0 Metern freizuhalten.

Entlang von Fahrbahnen ist eine Höhe von 4.5 Metern einzuhalten.

Äste, Zweige und Laub dürfen Signale, Strassenbezeichnungen und Beleuchtungseinrichtungen nicht verdecken.

Die Lichtkegel der öffentlichen Beleuchtung müssen Strassen und Gehwege ungehindert ausleuchten können.

Werden notwendige Rückschnitte trotz Aufforderung nicht vorgenommen, können die Arbeiten durch die zuständigen Stellen veranlasst und den Eigentümerinnen und Eigentümern in Rechnung gestellt werden.

Zofingen
Für freie Strassen, Trottoirs und Beleuchtungen sind Bäume und Sträucher entlang öffentlicher Verkehrsflächen zurückzuschneiden. - zVg

Rücksicht auf brütende Vögel

Bei allen Pflegearbeiten ist auf den Schutz von Vögeln und deren Lebensräume besondere Rücksicht zu nehmen. Hecken, Sträucher und Bäume dienen zahlreichen Vogelarten als Brut- und Lebensraum. Brütende Vögel sowie deren Nester dürfen weder gestört noch zerstört werden.

Deshalb gilt:

Gehölze sind vor und während der Arbeiten sorgfältig auf bewohnte Nester zu kontrollieren.

Befindet sich ein bewohntes Nest im betroffenen Bereich, sind die Arbeiten dort zu unterbrechen und auf die Zeit nach der Brutzeit zu verschieben.

Betroffene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden gebeten, den Werkhof zu informieren, falls ein Rückschnitt aufgrund eines besetzten Nestes nicht fristgerecht durchgeführt werden kann.

Der Werkhof Zofingen bedankt sich für die Unterstützung der Bevölkerung und die Mithilfe zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum.

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