Vordemwald: 300'000 Franken für neuen Entwässerungsplan
Der Gemeinderat von Vordemwald AG beantragt der Gemeindeversammlung vom 26. November 2026 einen Kredit von 300'000 Franken für die Entwässerungsplanung.

Der Gemeinderat will der nächsten Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2026 ein Kreditbegehren über 300 000 Franken beantragen. Die kantonale Abwasserbehörde hat das 60 Seiten starke Pflichtenheft genehmigt und einen Staatsbeitrag von 68 535 Franken zugesichert.
Jede Gemeinde ist verpflichtet, einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) zu führen. Dieser legt fest, wie das Abwasser unter Berücksichtigung ökologischer Anforderungen abzuleiten ist und wie ober- und unterirdische Gewässer qualitativ und quantitativ bestmöglich geschützt werden können. Aufgrund der fortlaufenden Weiterentwicklung der gesetzlichen und fachlichen Vorgaben des Bundes sowie des Kantons Aargau sind die Gemeinden gehalten, ihre Entwässerungsplanung nach den kantonalen GEP2-Richtlinien zu aktualisieren.
Der bestehende GEP der ersten Generation wurde vor 25 Jahren erarbeitet. Er entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen und muss deshalb umfassend überarbeitet werden. Die Hauptziele der GEP-Bearbeitung sind nach wie vor:
Unverschmutztes Regenwasser und Fremdwasser abtrennen und in benachbarte Vorfluter ableiten (Versickerung in tiefreichenden Anlagen ist in Vordemwald aus geologischen Gründen nicht möglich); Optimaler Schutz der natürlichen Gewässer (Gewässerschutz bei Regenwetter); Entschärfung von Rückstauproblemen; Entlastung des Netzes durch Sauberwasserabtrennung (Teil-Trennsysteme); Optimale Nutzung bestehender Anlagen, Netz- und Beckenbewirtschaftung; Erschliessung von Neubaugebieten mit zukunftsgerichteten Entwässerungssystemen (zur Verhinderung von Fehlinvestitionen); Optimaler Mitteleinsatz bei Bau, Betrieb und Unterhalt der Entwässerungssysteme (vermeiden von Fehlinvestitionen, nach Prioritäten einsetzen); Werterhaltung der Abwasseranlagen nach Massnahmenplan und Prioritäten; Verbesserungen des ARA – Betriebes; Abstimmung ARA – Abwassernetz; Grundlage für die Finanzplanung und Gebührenfestlegung; Digitalisierung der Siedlungsentwässerung und des GEP; Grundlage für die Nachführung / Überarbeitung der GEP-Dokumentation.
Prüfung des Anschlusses von Liegenschaften ausserhalb Baugebiet Bis zur Inangriffnahme der GEP-Arbeiten werden die Katasterdaten des öffentlichen Netzes, das heisst des Primärnetzes, gemäss den Anforderungen an das verlangte Datenmodell des Kantons nachgeführt sein. Diese Kosten fallen 2026 an. Der Werkkataster Strom, Wasser, Abwasser wird übrigens durch die Firma K. Lienhard AG, Buchs, geführt.
Auszüge aus dem Kataster können über die Webseite der Lienhard AG bestellt werden.
Neue Wassertarife und die Entschädigung für Hydranten und öffentliche Brunnen
Auf Antrag der EW Rothrist AG werden die Wassertarife auf den 1. Januar 2027 angepasst. Die beiden Aktionärsgemeinden Rothrist und Vordemwald sowie die Elektrizitäts- und Wasserversorgung haben die Tarife mit Gültigkeit ab dem nächsten Jahr veröffentlicht. Gleichzeitig zur Tarifsenkung in der Gemeinde aufgrund der Harmonisierung der Preise im gesamten Versorgungsgebiet werden die Entschädigungen für öffentliche Brunnen (neu 800 Franken pro Jahr) und Hydranten (40 250 Franken für 161 Hydranten in das Budget 2027 aufgenommen.
Projekt «Lebensraumaufwertung Grube Wilital» wird unterstützt
Der Gemeinderat stimmt dem seit November 2023 in der Kommission LaNU bestehenden Projekt «Teichbau Grube Wilital» zu. Ziel des Projektes ist es, den Lebensraum für Wildtiere im Bereich der ehemaligen Grube, entlang des beliebten Erlebnispfades, aufzuwerten. Aus Kostengründen wurde das Projekt mehrmals verschoben.
Mittlerweile konnte die Kostenbeteiligung der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau erlangt werden. Von den gesamthaft veranschlagten Bruttokosten über 12 400 Franken werden 8 200 Franken durch die Sektion Jagd und Fischerei übernommen. Die verbleibenden 4 200 Franken enthalten die Baubewilligung und Kosten für die Publikation sowie zum Hauptteil Mannstunden des Werkhofs.
Das Budget wird erfreulicherweise nicht weiter belastet. Das Baugesuch wird demnächst öffentlich aufgelegt.
Finanzausgleich 2027
Die Gemeinde Vordemwald wird 2027 ein Finanzlastenausgleich von 743 000 Franken (2026 = 747 000 Franken) budgetieren. Das Departement Volkswirtschaft und Inneres hat dem Gemeinderat den Ausgleichsbeitrag eröffnet. Der Ausgleich setzt sich wie folgt zusammen:
Die Soziallasten stützen auf die Anzahl Bezugspersonen in den Jahren 2022, 2023 und 2024 ab. Im Vergleich zu den kantonalen Durchschnittszahlen liegt die Quote relativ tief, weshalb die Gemeinde in diesem Bereich zum Soziallastenausgleich beitragen muss. Bei den übrigen Bereichen bilden die Jahre 2023 bis 2025 Basis für die Berechnungen.










