Sensibilisierungskampagne: Klare Regeln in der Fussgängerzone
Fussgänger haben in der Zofinger Altstadt Vortritt. Die Regionalpolizei kontrolliert und will mit einer Sensibilisierungskampagne das Miteinander fördern.

In der gesamten Zofinger Altstadt haben die Fussgänger Vortritt. Zudem dürfen in der Fussgängerzone Velos nur im Schritttempo fahren, wie die Stadt Zofingen informiert.
Viele Menschen sind unsicher, welche Verkehrsregeln gelten – oder missachten sie. Die Regionalpolizei Zofingen wird deshalb in den nächsten Wochen vermehrt in der Altstadt anzutreffen sein.
Mit einer Sensibilisierungskampagne will sie Klarheit schaffen und das sichere Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden fördern.
Folgende Regeln gelten in der Fussgängerzone
In der Fussgängerzone der Zofinger Altstadt gilt ein Fahrverbot, mit Ausnahmen für Velos und Güterumschlag. Die Fussgängerzone ist primär Fussgängern vorbehalten. Sie haben Vortritt vor allen anderen Verkehrsteilnehmenden. Fahrzeuglenkende müssen jederzeit Platz machen.
Fahrräder (auch E-Bikes) und Elektroscooter sind zugelassen. Sie dürfen die Zone nur mit Schritttempo, also maximal 5 km/h, befahren.
Der motorisierte Güterumschlag ist von Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und am Samstag von 6 bis 10 Uhr gestattet. Auch hier gilt Schritttempo.
Begegnungszone: Hier sind motorisierte Fahrzeuge zugelassen
Neben der Fussgängerzone gibt es in der Altstadt auch die Begegnungszone. Dort haben die Fussgänger ebenfalls Vortritt, aber motorisierte Fahrzeuge sind zugelassen. Für alle gilt das Tempolimit 20 km/h.
Durch das Einhalten der Verkehrsregeln und gegenseitige Rücksichtnahme ist ein geordnetes und sicheres Miteinander in der Zofinger Altstadt möglich.










