Wie die Gemeinde Murgenthal angibt, liegen die Verfügung sowie das Reglement Videoüberwachung bis 13. Februar 2023 öffentlich auf. Danach startet die Aufnahme.
Videoüberwachung
Videoüberwachung. - Keystone
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An der Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 stellte ein Stimmberechtigter den Antrag, die Veloständer-Anlage des Schulhauses Friedau mit einer Videokamera überwachen zu lassen.

Als Grund wurden mutwillige, lebensgefährliche Beschädigungen an Velos angegeben wie das Durchschneiden von Bremsleitungen und das Lösen von Radmuttern.

Der Gemeinderat nahm den Antrag entgegen und liess dessen Umsetzbarkeit prüfen.

Dabei zeigte sich, dass auch die Multisammelstelle überwacht werden sollte. Dort werden mehrmals monatlich Abfälle deponiert.

Montage der Überwachungsanlagen

Nicht nur solche, die in der Sammelstelle angenommen werden, sondern auch gewöhnlicher Hauskehricht, Sperrgut und zuweilen Sondermüll.

Am 3. Juni 2022 bewilligte die Gemeindeversammlung zwei Kredite für die beiden Videoüberwachungsanlagen.

Inzwischen sind die Überwachungsanlagen montiert. Die Bewilligung der Beauftragten für Öffentlichkeit und Datenschutz des Kantons Aargau liegt vor.

Öffentliche Auflage

Die Allgemeinverfügung des Gemeinderates sowie das Reglement Videoüberwachung mit der genauen Beschreibung, was wie und warum überwacht wird, liegen noch bis zum 13. Februar 2023 öffentlich auf.

Die Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde eingesehen oder von der Gemeindekanzlei bezogen werden.

Gegen die Videoüberwachung kann während der Auflagefrist beim Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden.

Aus Gründen des Persönlichkeitschutzes erfolgt die Videoüberwachung nur zu genau festgelegten Zeiten (Veloständer: Montag bis Freitag, 6 bis 19 Uhr; Multisammelstelle: ausserhalb der bedienten Öffnungszeiten gemäss Abfallkalender).

Auswertung der Aufnahmen

Das überwachte Gebiet wird durch technische Massnahmen stark eingeschränkt.

Die Videobilder werden nur ausgewertet, wenn einer Widerhandlung gegen geltende Vorschriften (zum Beispiel Sachbeschädigung, Deponieren von Abfall) nachgegangen werden muss; ansonsten werden sie nach spätestens fünf Tagen automatisch gelöscht.

Die Anlage wird eingeschaltet, sobald die Allgemeinverfügung rechtskräftig ist.

Dies wird voraussichtlich Mitte Februar 2023 der Fall sein. An Ort und Stelle wird mit Schildern auf die Überwachung hingewiesen.

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