Die «Stadtklima-Initiative Zofingen» ist gültig
Das Anliegen war am 10. Dezember 2025 bei der Stadtkanzlei Zofingen eingereicht worden. 562 gültige Unterschriften kamen zusammen, 420 waren nötig gewesen.

Wie die Stadt Zofingen informiert, hat der Stadtrat Zofingen die «Stadtklima-Initiative» auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und erklärt sie als gültig zustande gekommen.
Das Anliegen wurde am 10. Dezember 2025 bei der Stadtkanzlei eingereicht. Insgesamt kamen 562 gültige Unterschriften zusammen – nötig waren 420 Unterschriften.
Die Initiative verlangt, dass der Zofinger Stadtrat ein Reglement zum Schutz der Bevölkerung vor den negativen Auswirkungen der Klimaveränderung erlässt.
Sie fordert wirksame Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, insbesondere durch Entsiegelung, Begrünung sowie die Förderung von Bäumen, Wasser- und Grünstrukturen im öffentlichen Raum.
Initiative richtet sich an die falsche Instanz
Mit einer Volksinitiative kann in Zofingen ausschliesslich die Behandlung von Gegenständen verlangt werden, die in die Zuständigkeit der Stimmberechtigten oder des Einwohnerrats fallen. Nicht zulässig ist hingegen gemäss Gemeindeordnung, den Stadtrat mit der Erledigung von Anliegen zu beauftragen.
Die «Stadtklima-Initiative» richtet sich somit an die falsche Instanz. Der Einwohnerrat wiederum ist zwar für Reglemente zuständig, wie es die Initiative fordert, jedoch nur für Reglemente mit Gebühren – was im vorliegenden Fall nicht zutrifft.
Die formelle Zulässigkeit der Initiative kann deshalb einzig aus der Kompetenz des Einwohnerrats abgeleitet werden, «Vorschriften in Ausführung kantonaler Erlasse» festzulegen.
Stadtrat hat sich in rechtlicher Würdigung für grosszügige Interpretation entschieden
Es gibt zahlreiche übergeordnete Vorschriften, welche die Gemeinden dazu anhalten, wirksame Massnahmen zur Anpassunge an den Klimawandel vorzunehmen.
Der Stadtrat hat sich bei der rechtlichen Würdigung der «Stadtklima-Initiative» bewusst für eine grosszügige Interpretation entschieden. Der Grund ist, dass politische Anliegen auf politischem Weg entschieden werden sollen – und nicht auf dem Rechtsweg durch verschiedene Instanzen.
«Im Zweifel für das Volk», sagt Stadtpräsident André Kirchhofer: «Wichtiger als juristische Haarspaltereien ist eine differenzierte inhaltliche Debatte!»
In einem nächsten Schritt wird sich der Stadtrat inhaltlich mit der Initiative auseinandersetzen und sie dem Einwohnerrat zur Beschlussfassung vorlegen.










