Die Stadt Zofingen überträgt die Fischereirechte dem Kanton
Wie die Stadt Zofingen bekannt gibt, wird der Kanton Aargau ab der nächsten Pachtperiode von 2026 bis 2033 für alle Fischereireviere der Stadt zuständig sein.

Im Kanton Aargau liegen die Fischereirechte normalerweise beim Kanton. Auf dem Gemeindegebiet von Zofingen befinden sich sieben Fischereireviere.
Bei fünf davon ist aktuell der Kanton für eine Verpachtung an interessierte Fischer zuständig. Die zwei anderen verpachtet die Stadt Zofingen noch selbst.
Zuständigkeit des Kantons Aargau ab 2026
Eines der bisher von der Stadt verpachteten Reviere ist der Bärenmoosweiher.
Dieser wird ab 2026 nicht mehr verpachtet, da er ein Laichgebiet für Amphibien von nationaler Bedeutung ist.
Somit wäre die Stadt künftig nur noch für die Verpachtung eines einzigen Reviers zuständig.
Die Situation wird nun bereinigt und vereinfacht, sodass ab der nächsten Pachtperiode 2026 bis 2033 der Kanton Aargau für alle Fischereireviere der Stadt Zofingen zuständig sein wird.