Wie die Stadt Zofingen mitteilt, hat sich der Stadtrat nach eingehender Prüfung und unter Einbezug der Spezialkommission für sieben Mitglieder entschieden.
Das «Wirtshaus zur Markthalle» in Zofingen.
Das «Wirtshaus zur Markthalle» in Zofingen. - Nau.ch / Werner Rolli
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Die Überprüfung der Grösse des Stadtrats ist auf eine Motion im Einwohnerrat betreffend «Reorganisation des Stadtrates Zofingen» von 2018 zurückzuführen.

Die Motion wurde 2021 abgeschrieben. Dies, nachdem der Einwohnerrat am 22. Juni 2020 die Revision der Gemeindeordnung zur Reduktion der Anzahl Mitglieder des Stadtrats auf fünf zurückgewiesen hat.

Der Stadtrat hat sich anfangs 2024 umfassend mit der Grösse und der Organisation des Stadtrats befasst, nachdem die neuen Verwaltungsstrukturen weitgehend geklärt waren.

Mögliche Organisationsmodelle festgelegt

Er hat dabei die möglichen Organisationsmodelle festgelegt.

Es sind dies: Ein Stadtrat mit sieben Mitgliedern, davon das Stadtpräsidium im Vollamt und die weiteren Stadtratsmitglieder im Nebenamt.

Dies entspricht der heutigen Organisation des Stadtrats.

Ein Stadtrat mit fünf Mitgliedern, davon das Stadtpräsidium und ein weiteres Mitglied im Vollamt und drei Mitglieder des Stadtrats im Nebenamt und ein Stadtrat mit fünf Mitgliedern, davon das Stadtpräsidium im Vollamt und die weiteren Stadtratsmitglieder im Nebenamt.

Feedback der einwohnerrätlichen Spezialkommission

Anschliessend hat der Stadtrat relevante Beurteilungskriterien formuliert.

Dies sind beispielsweise die Milizfähigkeit, die Ausgeglichenheit und die Voraussetzungen für die politische Vielfalt.

Gestützt darauf hat er ein Zwischenfazit zum favorisierten Organisationsmodell gezogen und am 4. April 2024 ein Feedback von der einwohnerrätlichen Spezialkommission eingeholt.

Status quo erweist sich als beste Grösse

Der Stadtrat entschied sich aufgrund dieser Evaluation für das aktuelle Modell mit sieben Mitgliedern.

Dafür sprechen insbesondere die Milizfähigkeit und die besseren Voraussetzungen für eine hohe politische Vielfalt im Gremium.

Die Milizfähigkeit soll zudem mit einer gezielten Aufgabendelegation an die Verwaltung weiter verbessert werden.

Machtkonzentration bei kleinerem Stadtrat problematisch

Bei einem Stadtrat mit fünf Mitgliedern, davon zwei im Vollamt, erachtet der Stadtrat insbesondere die Machtkonzentration und den Informationsvorsprung der zwei vollamtlichen gegenüber den drei nebenamtlichen Stadtratsmitgliedern als problematisch.

Beim anderen Modell mit fünf Mitgliedern ist die Sicherstellung der Milizfähigkeit kritisch.

Ein Stadtratsmandat von 40 bis 60 Prozent lässt sich kaum noch mit einer beruflichen Tätigkeit vereinbaren.

Anpassung der Gemeindeordnung nicht notwendig

Da die Grösse des Stadtrats mit sieben Mitgliedern beibehalten werden soll, ist keine Anpassung der Gemeindeordnung nötig.

Sollte das revidierte Gemeindegesetz, welches aktuell auf kantonaler Ebene erarbeitet wird, die Einführung eines Stadtrats mit drei Mitgliedern ermöglichen, wäre die Organisation des Stadtrats mit drei vollamtlichen Mitgliedern prüfenswert.

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