Abbrennen von Feuerwerk - 29.06.2019
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder dazu gekommen, dass über Neujahr oder am 1. August Feuerwerke wie Raketen, inmitten von Häusern und Wohnungen abgebrannt wurden

In den vergangenen Jahren ist es immer wieder dazu gekommen, dass über Neujahr oder am 1. August Feuerwerke wie Raketen, Feuerwerksbatterien etc. in Wohnquartieren inmitten von Häusern und Wohnungen abgebrannt wurden. Dieses Verhalten ist nicht nur rücksichtslos, sondern höchst fahrlässig bezüglich Brandgefahr, Brandverletzungen oder Schädigung der Hörorgane. Die Feuerwehr bittet die Bevölkerung die gängigen Verhaltensregeln beim Abfeuern von Feuerwerkskörpern zu beachten.Das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Areal der Schulanlagen Riken, Hohwart und Murgenthal ist nur mit schriftlicher Bewilligung der Schulpflege gestattet. Das Gesuch ist schriftlich einzureichen, und es ist von einer Person zu unterzeichnen, welche für die Einhaltung der Auflagen und das Aufräumen am nächsten Tag die Verantwortung trägt. Gemäss Polizeireglement ist das Abbrennen von Feuerwerk nur am 31.7. und 1.8. sowie am 31.12. und 1.1. erlaubt, an anderen Tagen ist eine Bewilligung erforderlich.










