Oktobertermin für Gemeindewahlen 2023 in Zäziwil steht fest
Wie die Gemeinde Zäziwil berichtet, hat der Gemeinderat die Gesamterneuerungswahl für die kommende Legislaturperiode auf Sonntag, 22. Oktober 2023, festgesetzt.

Der Gemeinderat hat die Gesamterneuerungswahl für die Legislaturperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2027 auf Sonntag, 22. Oktober 2023, festgesetzt.
An diesem Wahlsonntag finden auch die Nationalrats- und Ständeratswahlen statt.
An der Urne sind im Verhältniswahlverfahren (Proporz) die fünf Mitglieder des Gemeinderates zu wählen.
Parteien oder Gruppierungen haben ihre Wahlvorschläge bis spätestens Freitag, 8. September 2023, 11.30 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Zäziwil in schriftlicher Form einzureichen.
Wahlvorschlagskriterien für die Gemeindewahlen
Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterzeichnet sein.
Die Vorschläge (Listen) müssen eine deutliche Bezeichnung ihrer Herkunft (Partei oder Gruppe), die Personalien der Kandidierenden (Familien- und Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse) und schriftliche Zustimmung der Vorgeschlagenen enthalten.
Ein Wahlvorschlag darf nicht mehr Namen enthalten als Sitze zu besetzen sind.
Der einzelne Name darf zweimal auf den Wahlvorschlag gesetzt werden (Kumulation). Listenverbindungen sind nicht gestattet.
Zustellung des Wahlmaterials und stilles Wahlverfahren
Wählbar in den Gemeinderat sind alle in der Gemeinde stimmberechtigten Personen.
Für diese Gemeindeurnenwahl erhalten die Stimmberechtigten eine Stimmrechtsausweiskarte, zusammen mit dem Wahlmaterial (amtliche und ausseramtliche Wahlzettel, Vorstellung der Kandidierenden), spätestens zehn Tage vor dem Wahltag per Post zugestellt.
Erreicht die Gesamtzahl aller gültig Vorgeschlagenen genau die Zahl der zu besetzenden Gemeinderatssitze, so erklärt der Gemeinderat nach Bereinigung der Wahlvorschläge die Vorgeschlagenen in Anwendung der geltenden Wahlbestimmungen als in stiller Wahl gewählt und die Wahlverhandlung findet nicht statt.
Der Gemeinde- und Gemeinderatspräsident wird an der Gemeindeversammlung vom 29. November 2023 aus der Mitte der durch die Urne gewählten Mitglieder des Gemeinderates gewählt.