Wie die Gemeinde Oberhünigen mitteilt, ist die Hundesteuer am 1. August 2023 fällig. Änderungen in der Haltung sind der Verwaltung bis 15. August zu melden.
Blick auf Oberhünigen vom Grunder aus.
Blick auf Oberhünigen vom Grunder aus. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Hundetaxe 2023 wird auf den 1. August 2023 zur Zahlung fällig. Gemäss Verordnung über das Hundewesen beträgt die Taxe wie in den Vorjahren 50 Franken pro Tier.

Taxpflichtig sind alle Tiere in der Gemeinde, welche am Stichtag 1. August 2023 älter als sechs Monate sind.

Die Hundetaxe wird den bisher registrierten Hundehaltern Ende August in Rechnung gestellt.

Wer neuer Hundehalter geworden ist oder keinen Hund mehr hat, kann dies der Verwaltung bis am 15. August 2023 melden.

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