Wie die Gemeinde Oberhünigen mitteilt, haben alle Bürger die Pflicht invasive Neophyten zu vernichten und mittels Sammelsäcken zu entsorgen.
Blick auf Oberhünigen. Ganz links das Schulhaus, in der Bildmitte die Geissbühler Mühle GmbH und ganz hinten Konolfingen.
Blick auf Oberhünigen. Ganz links das Schulhaus, in der Bildmitte die Geissbühler Mühle GmbH und ganz hinten Konolfingen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht-einheimische Pflanzen, die aus fremden Gebieten (meist aus anderen Kontinenten), absichtlichoder unabsichtlich, eingeführt wurden, die sich in der Schweiz in der Natur etabliert haben (Vermehrung in freier Natur) und die sich auf Kosten einheimischer Arten effizient ausbreiten.

Auch in der Schweiz haben sich invasive Neophyten in den letzten Jahren als Gefährdung für die biologische Vielfalt bestätigt.

Um eine weitere Verbreitung dieser Pflanzen zu verhindern, ist nebst wirksamen Bekämpfungsmethoden auch die Prävention zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von grosser Bedeutung.

Die Grundeigentümer sind angehalten, beispielsweise ihre Gärten / Waldparzellen entsprechend zu pflegen und die Ausbreitung der invasiven Neophyten zu verhindern.

Neophyten müssen gesondert entsorgt werden

Pflanzen oder Pflanzenteile sind via Kehrichtabfuhr zu entsorgen. Sie können nicht mit dem kompostierbaren Grüngut entsorgt werden.

Weitere Informationen und Hinweise findet man auf der Webseite der Gemeinde Oberhünigen.

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