Zur Berechnung der Hundesteuer per 1. August 2022 werden alle Hundehalter in Niederhünigen gebeten, ihre Vierbeiner bei der Gemeindeverwaltung zu melden.
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Hundehalter. (Symbolbild) - Pixabay
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Wie die Gemeinde Niederhünigen berichtet, sind die Hundetaxen per 1. August 2022 fällig. Die Taxe beträgt pro Hund 50 Franken und ist für jedes Tier zu entrichten, das am 1. August 2022 mehr als sechs Monate alt ist.

Die Hundetaxen werden durch die Gemeinde im Verlauf des Monats August fakturiert. Es wird gebeten, Mutationen der Gemeindeverwaltung telefonisch oder per E-Mail zu melden. Es ist ausserdem zu beachten, dass alle Hunde durch einen Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Amicus-Datenbank registriert sein müssen.

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